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gut die aus dem Auslande gesandten Arbeiten wird bei dem Ver
kaufe der Eingangszoll noch hinzugerechnet.
Die Ankäufe werden mit dem Kassier der Ausstellung abge
schlossen und an diesen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der
verkaufte Gegenstand kann aber erst nach Beendigung der hiesigen
Ausstellung von derselben zurückgezogen werden, und wird hiebei
der Wunsch ausgedrückt, daß die angekauften Knnstgegenstände noch
an die Ausstellung in Basel, wo der Turnus schließt, gesandt wer
den dürfen. ,
z. 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei Mitglieder der
Künstlergesellschaft als Aufseher im Lokale befinden, an welche
sich die Besucher in allen Anliegen wenden mögen.
Berühren der Kunstgegenftande, sowie das Rauchen sind ver
boten. Stöcke und Schirme werden beim Eingänge abgegeben.
Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.