Volltext: Schweizerische Kunst-Ausstellung in Zürich 1852

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gut die aus dem Auslande gesandten Arbeiten wird bei dem Ver 
kaufe der Eingangszoll noch hinzugerechnet. 
Die Ankäufe werden mit dem Kassier der Ausstellung abge 
schlossen und an diesen für Rechnung der Künstler bezahlt. Der 
verkaufte Gegenstand kann aber erst nach Beendigung der hiesigen 
Ausstellung von derselben zurückgezogen werden, und wird hiebei 
der Wunsch ausgedrückt, daß die angekauften Knnstgegenstände noch 
an die Ausstellung in Basel, wo der Turnus schließt, gesandt wer 
den dürfen. , 
z. 6. Es werden sich jeweilig ein oder zwei Mitglieder der 
Künstlergesellschaft als Aufseher im Lokale befinden, an welche 
sich die Besucher in allen Anliegen wenden mögen. 
Berühren der Kunstgegenftande, sowie das Rauchen sind ver 
boten. Stöcke und Schirme werden beim Eingänge abgegeben. 
Hunde dürfen nicht mitgebracht werden.
	        
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