Kunstverloosung.
Um den Wünschen vieler Kunstfreunde zu ent
sprechen, ist für die diessjährige Kunstverloosung
der Modus dahin abgeändert, dass die Auswahl der
Gewinnste den Gewinnern selbst überlassen wird.
g, 1. Für die verehrlichen Kunstfreunde findet
sich im Ausstellungslokale eine Subscriptionsliste
der Gemäldeverloosung aufgelegt, deren Aktien zu
4 Franken erhältlich sind. Der gesammte Aktien
betrag wird in so viele Gewinnste getheilt, dass
auf 50 Aktien ein Treffer fällt, der geringste Ge
winn 50 Franken, der grösste 350 Franken betra
gen und die übrigen sich zwischen denselben gleich-
mässig vertheilen.
§. 2. Wer einen Treffer gewinnt, kann sich
bis zum Betrage unter den ausgestellten Arbeiten
lebender Künstler nach eigenem Geschmacke ein
oder mehrere Bilder als Eigenthum auswählen.
Die Gewinner werden je zwei auf den gleichen hal
ben Tag zur Auswahl eingeladen. Die Ersten am
Mittwoch nach der Verloosung, welche Anfangs der
letzten Ausstellungswoche stattfmdet. Der Gewinner
des niedrigsten Treffers hat den Vorrang in der Aus-
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