Statuten
für
das beständige Abonnement bei den
Kunstverloosungen.
§. 1. Es wird zur Unterstützung der von der
zürcherischen Künsllergesellschaft zeitweise ver
anstalteten Ausstellungen und Verloosungen eia be
ständiges Abonnement auf Actien eröffnet, welches
wie die übrigen Angelegenheiten der Künstler
gesellschaft von deren Yorsteherschaft geleitel wird.
§. 2. Der Zutritt zu diesem Abonnement stehl
Jedermann frei; es kann von der nämlichen Person
jede beliebige Anzahl von Actien gezeichnet wer
den ; für jede Aclie ist ein Jahresbeitrag von 10 Fran
ken bis spätestens Ende März zu leisten; auswärtige
Mitglieder haben ihre Beiträge franko dem Quästo-
ral der Gesellschaft einzusenden,, bei welchem auch
die Anmeldung für das Abonnement geschieht.
§. 3. Die alljährlich eingehenden Actienbeiträge
linden folgende Verwendungen:
a) 6 Franken per Aclie werden zu den jährlichen
Kunstverloosungen bestimmt, so dass jede
Actie ein mitspielendes Loos empfängt.
b) IV2 Franken sollen zur Herstellung eines Ver
einsblattes verwendet werden.