Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1847-1866

Statuten 
für 
das beständige Abonnement bei den 
Kunstverloosungen. 
§. 1. Es wird zur Unterstützung der von der 
zürcherischen Künsllergesellschaft zeitweise ver 
anstalteten Ausstellungen und Verloosungen eia be 
ständiges Abonnement auf Actien eröffnet, welches 
wie die übrigen Angelegenheiten der Künstler 
gesellschaft von deren Yorsteherschaft geleitel wird. 
§. 2. Der Zutritt zu diesem Abonnement stehl 
Jedermann frei; es kann von der nämlichen Person 
jede beliebige Anzahl von Actien gezeichnet wer 
den ; für jede Aclie ist ein Jahresbeitrag von 10 Fran 
ken bis spätestens Ende März zu leisten; auswärtige 
Mitglieder haben ihre Beiträge franko dem Quästo- 
ral der Gesellschaft einzusenden,, bei welchem auch 
die Anmeldung für das Abonnement geschieht. 
§. 3. Die alljährlich eingehenden Actienbeiträge 
linden folgende Verwendungen: 
a) 6 Franken per Aclie werden zu den jährlichen 
Kunstverloosungen bestimmt, so dass jede 
Actie ein mitspielendes Loos empfängt. 
b) IV2 Franken sollen zur Herstellung eines Ver 
einsblattes verwendet werden.
	        
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