Volltext: Kataloge von Ausstellungen der Künstler-Gesellschaft Zürich 1868-1895

der Gesammtwirkung jenen früheren Leistungen gegenüber einen 
bedeutenden Rückschritt und zudem einen gänzlichen Verlass 
der durch die Natur der Technik und des Materiales bedingten 
Regeln zeigen. 
II. 
(Panneaii I und II, Nr. 7—14.) 
Zu diesem Umschwünge, den wir im Laufe des XV. Jahr 
hunderts gewahren, trug aber noch etwas Anderes bei. Mehr 
als früher hatte seither das aufstrebende Bürgerthum seinen 
Antheil an den künstlerischen Unternehmungen genommen. 
Nicht bloss in den kirchlichen Stiftungen wünschte der Einzelne 
seine individuellen Rechte und seine persönliche Bedeutung 
geltend zu machen, wobei das Wappenwesen eine immer 
grössere Rolle spielte, sondern man fing auch an im häuslichen 
Leben bequemer, reicher und farbiger als bisher sich einzurichten. 
Gegen Ende des XV. Jahrhunderts etwa werden die ersten 
Glasmalereien entstanden sein, die hier zu Lande zum Schmucke 
der bürgerlichen Wohngeraächer verfertigt wurden, nachdem, 
wie sichere Nachrichten bezeugen, ein derartiger Schmuck für 
öffentliche Gebäude (Herrenstube zum Distelzwang in Bern, 
Rathhaus in Genf) bereits in den siebziger Jahren aufge 
kommen war. 
Eines der ältesten Werke dieser Art (doch wahrscheinlich 
auswärtiger Herkunft) ist die in unserer Ausstellung befindliche 
Nr. 7 vom Jahre 1492, zwei andere ebenfalls heraldische Stücke 
von 1495, aus dem Antistitium beim Grossmünster stammend, 
paradiren auf dem Helmhause in der Sammlung der antiquarischen 
Gesellschaft. Es sind Scheiben, denn nicht mehr das ganze 
Fenster, sondern nur ein Theil desselben wurde jetzt farbig 
geschmückt, während der Rest aus weissen Gläsern von runder, 
sechseckiger oder rautenförmiger Gestalt bestand. Alle die 
ebengenannten Stücke (einen verwandten Inhalt haben die aus
	        
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