der Gesammtwirkung jenen früheren Leistungen gegenüber einen
bedeutenden Rückschritt und zudem einen gänzlichen Verlass
der durch die Natur der Technik und des Materiales bedingten
Regeln zeigen.
II.
(Panneaii I und II, Nr. 7—14.)
Zu diesem Umschwünge, den wir im Laufe des XV. Jahr
hunderts gewahren, trug aber noch etwas Anderes bei. Mehr
als früher hatte seither das aufstrebende Bürgerthum seinen
Antheil an den künstlerischen Unternehmungen genommen.
Nicht bloss in den kirchlichen Stiftungen wünschte der Einzelne
seine individuellen Rechte und seine persönliche Bedeutung
geltend zu machen, wobei das Wappenwesen eine immer
grössere Rolle spielte, sondern man fing auch an im häuslichen
Leben bequemer, reicher und farbiger als bisher sich einzurichten.
Gegen Ende des XV. Jahrhunderts etwa werden die ersten
Glasmalereien entstanden sein, die hier zu Lande zum Schmucke
der bürgerlichen Wohngeraächer verfertigt wurden, nachdem,
wie sichere Nachrichten bezeugen, ein derartiger Schmuck für
öffentliche Gebäude (Herrenstube zum Distelzwang in Bern,
Rathhaus in Genf) bereits in den siebziger Jahren aufge
kommen war.
Eines der ältesten Werke dieser Art (doch wahrscheinlich
auswärtiger Herkunft) ist die in unserer Ausstellung befindliche
Nr. 7 vom Jahre 1492, zwei andere ebenfalls heraldische Stücke
von 1495, aus dem Antistitium beim Grossmünster stammend,
paradiren auf dem Helmhause in der Sammlung der antiquarischen
Gesellschaft. Es sind Scheiben, denn nicht mehr das ganze
Fenster, sondern nur ein Theil desselben wurde jetzt farbig
geschmückt, während der Rest aus weissen Gläsern von runder,
sechseckiger oder rautenförmiger Gestalt bestand. Alle die
ebengenannten Stücke (einen verwandten Inhalt haben die aus