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résident,
Strötpräsident von Zürich,
2.dnls 1635
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Stadthaus,
Zürich 1.
rf Ihre telephonische Anfrage von gestern ge-
stetten wir uns Ihnen mitzuteilen, dass der Vorstand der Zür-
cher Kunstresellschaft am 14.Juni 1927 ein Reglement für die
Ausrichtung von Ruhegehältern an das Personal des Kunsthauses
“ufrestellt und mit einer ersten Einzahlung in der Höhe von
Fr.10'000 gleichzeitig den Grund zu einem Fürsorrnfonds gelegt
hat. Dic jährlichen weiteren Einzahlunsen erreichen r*” Con
Zinsen bis Ende 1934 einen Betrag von rund Fr.50'000. lacrah-
Lunsen sind seit 1929 mit dew Uebertriti eines Hauswarter und
siner Aufseherin in den Ruhestand bis Ende 193/ im Betrer von
© 1/1500 erfolgt.
Die reselmässigen Einlagen in den Fonds haben
in den Totrten loTron die Betriebedefizite mit bedingt.Die der-
zeitigen Aktioner rur Besserung der Finanzlage des Kunsthauses,
vie Erhöhung des Mitgliederbestandes und Kunsthaus-Lotterie,
sollen auch Cir Aeufnung des Fürsorgefonds erleichtern.
Eine Fürsorgeeinrichtung in Form einer Personal-
Altercversicherung ware nach eingeholten Offerten unter den ge-
genwiartigen Verhältnissen fir das Kunsthaus zu kostsplelig.
In vorzüglicher Hochach tung
KUNSTHAUS ZUERICH
Der Direktor
>,8.Falls bei der Behandlung Ihres Antrages betreffend die
Jubiläumsspende von irgend einer Seite auf die Mitteilung in
Mr .104/ 1935 des !Volksrecht" hingewiesen werden sollte,wonach
das Zunsthausperscnal "nun" alljährlich bezahlte Ferien bekommen
habe, so erlauben wir uns,mit allem Nachdruck zu erklären, dass
diese Meldung ganz ungenau ist.Seit dem Bestehen des Kunsthauses
nat jeder unserer ständigen Angestellten jährlich bezahlte Ferien
Veu eingeführt wurd” hingegen mit Vorstandsbeschluss 1935 die
Anoassung der Terienordnung für das Aufsichtspersonal an die für
Au stEdtische Personal geltenden Bestimmungen.