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Dat. ....20/XI/1933
mit, dass man immer noch Sperrmark bezw. Registermark bekommen
kann, Für Reisezwecke geht dies noch einfacher wie für Waren-
käufe. Bei letzteren wird nur noch Zahlung von 60o % des Faktu-
renbetrages in Sperrmark im allgemeinen bewilligt, vielleicht
wird für Kunstwerke eine Ausnahme gestattet. Es sind soviele
neue Bestimmungen in letzter Zeit erlassen worden, dass gar
keine Klarheit besteht.
Meine Frau dankt vielmals für Ihre freundlichen
Grüsse, Wir wünschen beide Ihnen und Ihrer Frau Gemahlin auch
weiterhin recht gute Erholung.
Ich verbleibe mit den besten Grüssen
Ihr sehr ergebener
7 —
Herrn Dr.W, War tma'nn,
Städtisches Krankenhaus,
Augsburga«
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