Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1933-31.12.1933

Pag. On 
Dat. ....20/XI/1933 
mit, dass man immer noch Sperrmark bezw. Registermark bekommen 
kann, Für Reisezwecke geht dies noch einfacher wie für Waren- 
käufe. Bei letzteren wird nur noch Zahlung von 60o % des Faktu- 
renbetrages in Sperrmark im allgemeinen bewilligt, vielleicht 
wird für Kunstwerke eine Ausnahme gestattet. Es sind soviele 
neue Bestimmungen in letzter Zeit erlassen worden, dass gar 
keine Klarheit besteht. 
Meine Frau dankt vielmals für Ihre freundlichen 
Grüsse, Wir wünschen beide Ihnen und Ihrer Frau Gemahlin auch 
weiterhin recht gute Erholung. 
Ich verbleibe mit den besten Grüssen 
Ihr sehr ergebener 
7 — 
Herrn Dr.W, War tma'nn, 
Städtisches Krankenhaus, 
Augsburga« 
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