Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1934-31.12.1934

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&\ 1] ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG BASEL 
DIREKTION: AUGUSTINERGASSE 19 - TEL. 25.019 
BASEL, den 15.5September,1934, 
\n die Direktion des Kunsthauses 
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Zürich 
Sehr geehrter Herr Kollege, 
Unsere Kommission hat mich beauftragt, 
folgende Anfrage an Sie zu richten, für deren rasche Beantwortung 
yır Jhnen sehr verbunden wären: 
1) Jst es in Jhrem Museum üblich,dass Kunstwerke,die dessen Eigen- 
tum sind, an Ausstellungen,die in der Schweiz oder im Auslande veran- 
zstaltet werden, leihweise überlassen werden,oder bestehen Vorschriften 
iie dies verbieten % 
2) Bestehen bei Jhnen einschränkende Vorschriften oder ein beson- 
jerer Brsuch,die nur für eine bestimmte Art von Kunstwerken oder nur 
2>n eine bestimmte Art von Ausstellungen oder nur unter besonderen Be- 
lingungen (zusser den allgemein üblichen) des Ausleihen erlauben ? 
3)Welche Dienststellen oder Behörden haben über die Genehmigung 
zur VUeberlessung von Kunstwerken an Ausstellungen zu entscheiden? 
Jn ausgezeichneter Hochaschtung 
Der Konservator der Oeffentlichen Kunstsammlung 
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