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&\ 1] ÖFFENTLICHE KUNSTSAMMLUNG BASEL
DIREKTION: AUGUSTINERGASSE 19 - TEL. 25.019
BASEL, den 15.5September,1934,
\n die Direktion des Kunsthauses
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Zürich
Sehr geehrter Herr Kollege,
Unsere Kommission hat mich beauftragt,
folgende Anfrage an Sie zu richten, für deren rasche Beantwortung
yır Jhnen sehr verbunden wären:
1) Jst es in Jhrem Museum üblich,dass Kunstwerke,die dessen Eigen-
tum sind, an Ausstellungen,die in der Schweiz oder im Auslande veran-
zstaltet werden, leihweise überlassen werden,oder bestehen Vorschriften
iie dies verbieten %
2) Bestehen bei Jhnen einschränkende Vorschriften oder ein beson-
jerer Brsuch,die nur für eine bestimmte Art von Kunstwerken oder nur
2>n eine bestimmte Art von Ausstellungen oder nur unter besonderen Be-
lingungen (zusser den allgemein üblichen) des Ausleihen erlauben ?
3)Welche Dienststellen oder Behörden haben über die Genehmigung
zur VUeberlessung von Kunstwerken an Ausstellungen zu entscheiden?
Jn ausgezeichneter Hochaschtung
Der Konservator der Oeffentlichen Kunstsammlung
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