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AUSZUG
aus. dem
Protokoll des Kinzelrichters
des Bezirksgerichtes Horgen
im Verfahren für nichtstreitige Rechtssaehen
dat, den 10. September 1934.
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Der Gerichtspräsident
als Einzelrichter für nichtstreitige Renhtssachen
hat
in Sachen
des Nachlasses
3er Fräulein Ida Emilie Barth ‚, von
Schleitheim, Kt, Schaffhausen, geb. 12. März
1872, gest. 3. Mai 1934,
“tr. Ausschlagung eines Vermächtnisses
nachdem sich erzeben
Mit eigenhändigem Testament vom 4,
Feiruar 1934, welches am 14. Mai 1934 amtlich
eriffnet wurde, vermachte die Erblasserin
Friulein Ida Emilie Barth dem Kunsthaus in
Zürich ein Gemälde " Mädchenbilänis ” von
Anker, Von diesem Vermächtnis wurde gemäss
Art. 558 Z.G.B. dem Züroeher Kunsthaus mit
Schreiben vom 6. Juli 1934 Kenntnis gegeben.
Mit$ Schreiben vom 25, August 1934 ver-
Zzishtete die Zürcher Kuhstgesellschaft auf
das Vermächtnis. Von dieser Ausschlagung des
Vermächtnisses gemäss Art. 577 ZoG.B. durch
lie Zürcher Kunstgesellschaft ist Vormerk