Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1934-31.12.1934

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AUSZUG 
aus. dem 
Protokoll des Kinzelrichters 
des Bezirksgerichtes Horgen 
im Verfahren für nichtstreitige Rechtssaehen 
dat, den 10. September 1934. 
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Der Gerichtspräsident 
als Einzelrichter für nichtstreitige Renhtssachen 
hat 
in Sachen 
des Nachlasses 
3er Fräulein Ida Emilie Barth ‚, von 
Schleitheim, Kt, Schaffhausen, geb. 12. März 
1872, gest. 3. Mai 1934, 
“tr. Ausschlagung eines Vermächtnisses 
nachdem sich erzeben 
Mit eigenhändigem Testament vom 4, 
Feiruar 1934, welches am 14. Mai 1934 amtlich 
eriffnet wurde, vermachte die Erblasserin 
Friulein Ida Emilie Barth dem Kunsthaus in 
Zürich ein Gemälde " Mädchenbilänis ” von 
Anker, Von diesem Vermächtnis wurde gemäss 
Art. 558 Z.G.B. dem Züroeher Kunsthaus mit 
Schreiben vom 6. Juli 1934 Kenntnis gegeben. 
Mit$ Schreiben vom 25, August 1934 ver- 
Zzishtete die Zürcher Kuhstgesellschaft auf 
das Vermächtnis. Von dieser Ausschlagung des 
Vermächtnisses gemäss Art. 577 ZoG.B. durch 
lie Zürcher Kunstgesellschaft ist Vormerk
	        
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