LA.März 197942
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3chweizerische Verrechnungzsstellie
zahenden von Harın Direktor Böhl,
Börsenstrasse 25, Zürich 1
ZBatriffte:
3esuch der Fides Treuhand-Vereinigung, Zürich um Ver-
zendung von Soverrmark zur Bezahlung von 2us Deutsch-
Land einzuführenden Kurstgezenständen und Antijuari-
3achen BÜCHerIL.
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Wie uns von der "Fides" Treuhand-Vereinigung mitge-
eilt wird, schwebt zurzeit ein Gesuch dieser Gesellschaft mit
Zem Ziele, die ihr von den amtlichen Ceuischen Stellen erteilte,
uns aus frühern Ankäufen bekannte Generalgenehmigung auch für
Zchweizer Ankkufe von Kunstgegenständen und antimuarischen Wer-
con aus Deutschland benutzen zu können«
Wir würden es von unserer Stelle aus sehr begrüssen,
wenn ie die overeits erteilte renerelle Genehmigung von deutscher
Seite, der "Fides"” auch schweizerischerseits eine generelle Genehmli-
zung erteilt würde, damit wir bei Einleitung von Ankaufsverhand-
Lungen, A,h. vor dem Abschluss des endgliltigen Kaufes, hiermit
hastinmt rechnen können.
Abgesehen von der Kursrelation sind wir an der Be-
nutzungsmörclichkeit der "Fides*.Genehmigung deshalb interessiert,
meil wir Aadurch der Zehlungsabwicklung und der mit den Antrag-
stellungen verbundenen, oft langwierigen Arbeitsbelas tung entho-
aan werden, Das 7leiche rilt für die Errirkung der oft schwierig
zu erhaltenden Exporterlaubnis, Vor allem wre es uns für Auk-
Hionskäufe erwimnscht, uns der "Fides"-Cenehuigung bodienen zu
Können,
Die Gefahr diner Schädigung des schweizerischen Kunst-
nendels durch die Frteilung der Genehmigung an die "Fides" be-
z3tcht unseres Erachtens in keiner Weise, DD: die schweizerischen