Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1941-31.12.1942

OFFICE SUISSE DE COMPENSATION UFFICIO SVIZZERO DI COMPENSAZIONE 
Offizielles Organ zur Durchführung des Clearingverkehrs Z U R | C H Organe officiel charge du r&glement des payements par voie de 
mit dem Ausland (Bundesratsbeschluß vom 2. Oktober 1934) BORSENSTRASSE 2& Clearing avec l’&tranger (arrete du Conseil federal du 2 octobre 1934) 
Organo ufficiale per Il regolamento dei pagamenti nei servizi di clearing coll'estero (Decisione del Consiglio federale del 2 Ottobre 1934) 
Zei mluc 
CE Lab AA 
TELEPHON 72770 
TELEGRAMM-ADRESSE: CLEARINGSTELLE 
3RIEFFACH ZURICH 2 FRAUMOUNSTER 
Verkehr mit: Trafic avec: Traffico con: 
Deutschland 
Abtig- 
Savce Import-0/ESch/ho 
Riparto 
In Ihrer Antwort unbedingt anzuführen 
A indiquer sans faute dans votre reponse 
Da citare senza fallo nella vostra risposta 
Ihre Zeichen - V. ref, - V. rif. 
A 
Zürcher Kunstgesellschaft 
Kunsthaus 
Zürich 
Heimplatz 
ihre Nachricht vom - V, lettre du - V. lettera del 
Zürich, Börsenstrasse 26 
23. April 1942 
15.4.42 
Betrifft: Kontrolle Ihrer aus Deutschland bezogenen Kunstgegenstände 
Wir besitzen Ihren Brief vom 15. ds., mit dem Sie auf den 
Besuch des Herrn Dr. Frey wegen der von Ihnen an die Herren Sachs 
und Dr. Glaser geleisteten Zahlungen zurückkommen. - 
Wir haben Ihren Ausführungen entnommen, dass Herr Sachs 
34 Jahre alt ist und seit 1959 in Basel wohnt, während die Bilder 
auf Freipass in den Jahren 1931, 1934 und 19535 in die Schweiz ge- 
kommen sind. 
Von Herrn Prof. Dr. Glaser haben wir zur Kenntnis genommen 
jass er 1933 in die Schweiz kam und 1941 nach Amerika weiter reiste. 
Unter den geschilderten Umständen wollen wir für dieses 
Mal ausnahmsweise von einer weiteren Verfolgung der Angelegenheit 
absehen und Sie für die geleisteten Zahlungen von 
Fr. 22,500,.- an Herrn Carl Sachs 
für 1 Oelgemälde von Claude Monnet, "L'homme au varasol" und 
Fr. 12,000.- an Herrn Dr. Glaser 
Für 1 Oelgemälde von Ed. Munch, "Musik auf der Karl Johann Gade" 
von der Clearingpflicht entlasten, wobei wir voraussetzen, dass den 
beiden Herren wegen der Ausfuhr der in Frage stehenden Bilder weder 
direkt noch indirekt Verpflichtungen nach Deutschland erwachsen sind. 
Was die weiteren unter Ihrem Namen verzollten Bilder der 
Sammlung Sachs anbelangt, so werden wir uns direkt an den Eigentümer 
wenden, um den Fall abzuklären. 
In einem Schreiben darf nur ein Gegenstand behandelt werden — Ne traifer qu'un seul sujet par lettre — Traftare un unico argomento per lettera 
Besuchstage: Montag, Mittwoch, Freitag, von 14— 17 Uhr — Jours de reception: lundi, mercredi, vendredi, de 14 A 17 heures 
Giorni di udienza: lunedi. mercoled!} e venerdt dalle ore 14 alla 17
	        
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