Der Freipass war nicht im Besitz des
Kunsthauses, er muss durch Frau v.Rose
arstellt und gelöscht worden sein.
ıkauf durch Eidg.Kommission der
‚„ottfried Keller-Stiftung?*Juni 1941
Bezahlung durch Kunsthaus Zürich an
Schweiz.Bankgesellschaft Basel
19.Juni 1941 . Fr.6000.-