Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1941-31.12.1942

SCHWEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE 
OFFICE SUISSE DE COMPENSATION UFFICIO SVIZZERO DI COMPENSAZIONE 
Dffizielles Organ zur Durchführung des Clearingverkehrs Z Ü R | C H Organe officiel charge du r&glement des payements par voie de 
mit dem Ausland (Bundesratsbeschluß vom 2. Oktober 1934) BURSENSTRASSE 26 clearing avec l’etranger (arr&te du Conseil federal du 2 octobre 1934) 
Organo ufficiale per il regolamento dei pagamenti nei servizi di clearing coll’estero (Decisione del Consiglio federale del 2 Ottobre 1934) 
TELEPHON 72770 
TELEGRAMM-ADRESSE: CLEARINGSTELLE 
3ZRIEFFACH ZURICH 2 FRAUMUNSTER 
Clearing Deutschland 
Abteilung Imp.-0/ho 
Zürcher Kunstgesellschaft 
Kunsthaus Zürich 
Zürich 
Heimplatz 
In Ihrer Antwort unbedingt anzuführen 
‚hr Zeichen / Votre ref&rence / Vostro riferimento 
Ihre Nachricht / Votre lettre / Vostra lettera Datum / Date / Data 
31.5.41 4. Juni 1941 
AL. 
Betrifft : 
Import eines Gemäldes aus Deutschland " Bildnis des 
Bildhauers Leboeuf " von Gustave Courbet, auf Freipass 
No. 3382 vom 23.11.1935, zuletzt erneuert am 13.1.1941 
auf Freipass No. 7259. 
Wir bekennen uns zum Empfange Ihres Briefes vom 31.Mai 
1941, mit dem Sie uns bekannt gaben, dass Sie das oben erwähnte 
Bild, mit aller Verantwortlichkeit gegenüber dem Clearing, an Herrn 
N.5. Kündig, 45 rue du Rhöne, Genf, übergeben haben, 
Wir nehmen von Ihrer Mitteilung mit höflichem Danke 
Tormerkung und haben Sie derzufolge von diesem Importe entlastet. 
| Hochachtungsvoll 
SCÜÄTEIZERISCHE VERRECHNUNGSSTELLE 
Pic 
in einem Schreiben darf nur ein Gegenstand behandelt werden. — Besuchstage: Montag, Mittwoch, Freitag, von 14 bis 17 Uhr 
:orm. Nr. 1004. 50,000 - IV. 40. 1919/34,128
	        
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