Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1941-31.12.1942

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VON B 
Auszug 
aus dem Protokolle des Stadtrates von Zürich 
vom 28. Februar 1941. 
343. Schenkung an das Kunsthaus. Das vom Stadtrat aus der 
Ausstellung zeitgenössischer italienischer Kunst im Zürcher Kunst- 
ı1aus erworbene und als Depositum der Zürcher Kunstgesellschaft 
iberlassene Frauenbildnis von Carena (Protokoll Nr. 1758 vom 
29. November 1940) wird von Italien nur dann zollfrei gelassen, 
wenn es Eigentum einer öffentlichen Galerie ist. Unter diesen 
Jmständen ist das Bildnis der Zürcher Kunstgesellschaft zu 
schenken. 
Auf den Antrag des Stadtpräsidenten beschließt der Stadtrat: 
i. Das der Zürcher Kunstgesellschaft als Depositum über- 
assene Frauenbildnis von Carena wird der Gesellschaft für ihre 
Sammlung geschenkt. 
2. Mitteilung an den Stadtpräsidenten, den Finanzvorstand 
ind die Zürcher Kunstgesellechaft. 
Für getreuen Auszug 
der Stadtschreiber 
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