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] EIDGENOSSISCHES DEPARTEMENT DES INNERN
| DEPARTEMENT FEDERAL DE LINTERIEUR
) DIPARTIMENTO FEDERALE DELL’INTERNO
X.1.3.-Vz/E
Bern, den 26, Januar 1943.
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In letzter Zeit häufen sich bei uns die Begehren un
leihveise Abgabe von Kunstwerken aus Bundeseigentum, vor allen
zur Ausschmliekung der Bureaus von neuen, durch den Krieg be-
lingten Verwaltungszweigen und von unsern diplounatischen Ver-
tretungen im Auslande., Die Bilder, über die das Eidgenössische
Departement des Innern unmittelbar verfügt, genügen bei weiten
nicht zur Bewältigung all dieger Minsche und Bestellungen,
Wir gelangen daher an die Kımstsaimlungen mit deu
Ersuchen uu Litteilung, ob sich unter ihren Beständen Deposita
des Bundes befinden, die entweder momentan oder für längere
Zeit nicht ausgestellt sind, oder die uns sonst zur Verfügung
gestellt verden könnten.
Yir bitten, uns diese Keldungen — auen negative —
bis zuu 10. Februar 1943 zukowwen lassen zu wollen, (Angaben!
Künstler, Titel des Yorkes, rösste lasse.)
Eidg. Departement des Innern
Sekretariat: .