Volltext: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1943-31.12.1943, A-M

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Luzern, den 
Grundhof 11 
16. April 1943 
Zirkularmitteilung 
an eine Auswahl von Depositären der Gottfried Keller-Stiftung 
Er 
Wir geben Ihnen beifolgend Kenntnis von einem Schreiben des 
Eidg. Departement des Innern, das auf eine Anregung des Politischen 
Departementes zurückgeht. 
Die Gottfried Keller-Stiftung beschränkt sich bekanntermassen 
auf die Erwerbung von Werken von Schweizer-Künstlern und schweizeri- 
schem Kunsthandwerk überhaupt. 
Es besteht an sich die Möglichkeit, dass deutsche Museen Werke 
schweizerischer Künstler oder auch Objekte des schweizerischen Kunst- 
handwerkes, wie Glasgemälde, Goldschmiedearbeiten, Oefen, Interieurs 
etc., ähnlich wie nach dem letzten Weltkriege, geneigt wären, abzu- 
stossen, um Mittel für Neuerwerbungen zur Verfügung zu haben. Die Zah! 
der schweizerischen Kunstmaler, die in Deutschland zu einer Bedeutung 
gelangten, ist relativ klein; genannt seien: A, Calame, Arnold Böck- 
lin, Benjamin Vautier, Adolf. Stäbli, J.G. Steffan, Albert Welti1i u.a. 
Immerhin handelt es sich hier um Sachwerte, die in Deutschland wäh- 
rend des Krieges nur notgedrungen gegen Valutawerte umgetauscht wer- 
den. Sodann sind die Preise auf dem deutschen Kunstmarkt zur Zeit 
sehr hoch und dies speziell auf die Unsicherheit der nationalen 
and internationalen Valuta. 
Aus diesen und andern Gründen geben wir uns nicht allzu gros- 
sen Hoffnungen hin, dass die Anregung des Politischen Departementes 
zu nennenswerten Resultaten führen wird. Dabei ist in jedem Einzel- 
falle mit der Unsicherheit zu rechnen, ob. die deutschen Behörden die 
Ausfuhr von Kunstgut gestatten. 
Im schweizerischen Kunsthandel werden Aus- und Einfuhr-Ge- 
schäfte von Fall zu Fall auch während des Krieges getätigt, aber 
fast qusschliesslich in dem Sinne, dass deutsche Kunstwerte ausge- 
führt und dafür schweizerische oder auch deutsche Kunstwerke nach 
der Schweiz eingeführt werden, Der Geldverkehr Schweiz-Deutschland 
geht ausschliesslich durch den offiziellen Clairing. 
Wir überlassen es den einzelnen Museen, sich gegebenenfalls 
mit den eidg. Behörden im Sinne der Anregung des Politischen Depar- 
tementes zu verständigen. 
Mit vorzüglieher Hochachtung. 
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