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Jahresbericht 1924 der Zürcher Kunstgesellschaft a
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Abtretungs -Vertrag.
Auf Grund der Verträge vom 28. Mai 1906 und 18. April 1918 betreffend die Errichtung eines Kunsthauses
(Stadtratsprotokoll Nr. 922 und 1037/1906 sowie Nr. 2017/1918) überträgt die Stadtgemeinde Zürich
der Zürcher Kunstgesellschaft zu Eigentum:
vom Grundstück Kat. Nr. 35 am Hirschengraben in Zürich 1 die zwischen dem Grundstück des
Kunsthauses Kat. Nr. 1072 und der östlichen Baulinie der projektierten Verlängerung der
Kantonsschulstrasse liegende Landparzelle,
ausgenommen das vom Wohnhaus Assek. Nr. 687a (Hirschengraben 6) überdeckte Teilstück.
Abtretungsfläche zirka 120 m2.
Die Abtretung erfolgt unentgeltlich.
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Die Uebergabe der Parzelle in den Besitz der Erwerberin hat sofort nach der Vermarkung zu
geschehen. Die Eigentumsübertragung ist nach der Genehmigung des Vertrages durch den Stadtrat zu
bewirken.
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Die Abtreterin wird die im Abtretungsobjekt liegende Schüttsteingrube auf ihre Kosten eindecken
sowie in der Umfassungsmauer des Wohnhauses Assek. Nr. 687a (Hirschengraben 6) gegen den abge-
tretenen Platz die bestehende Türöffnung zumauern und die Fensterlichter im Erdgeschoss mit Gitter-
abschlüssen versehen lassen.
5.
Mit dem Abtretungsvertrag ist folgende Grunddienstbarkeit zur Eintragung im Grundbuch anzumelden:
Der Eigentümer der Liegenschaft Kat. Nr. 35 der Stadtgemeinde Zürich besitzt das Recht auf Durch-
leitung einer Abwasserdole über das anstossende Grundstück der Zürcher Kunstgesellschaft (Abtretungs-
objekt) und Kat. Nr. 1072.
Im Uebrigen gelten die Bestimmungen der Verträge vom 28, Mai 1906/18. April 1918.
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Die Kosten der Vermarkung und Vermessung trägt die Stadtgemeinde Zürich; die Gebühren der
Beurkundung und Eigentumsübertragung werden von den Parteien je zur Hälfte bezahlt. Die Stadt-
gemeinde verzichtet auf den Bezug einer Handänderungssteuer.
Zürich, den 29. Februar 1924,
Namens der Abtreterin,
Der Finanzvorstand der Stadt Zürich:
i. V.: Kaufmann.
Namens der Erwerberin,
Zürcher Kunstgesellschaft
Der Präsident:
sig. Jöhr.
Der Sekretär:
sig. Dr. W. Wartmann.
Genehmigt
Zürich, den 11. April 1924.
Im Namen des Stadtrates,
der Stadtpräsident i.V.: sig. Dr. Häberlin.
Der Stadtschreiber: sig. Dr. Bertschinger.