Bedingungen.
Die Sammlung ist vom 18. bis 25. April 1895 ununter
brochen von vormittags 10 Uhr bis abends 6 Uhr im grossen Börsen
saal ausgestellt.
Den Besuchern wird bei der Besichtigung und Untersuchung
der Gemälde die grösstmögliche Vorsicht empfohlen, damit
kein Gegenstand durch Ungeschicklichkeit, Reiben und dergleichen
beschädigt werde. Jeder hat den durch ihn angerichteten Schaden
zu ersetzen.
Bei den Massangaben für Gemälde sind, wo nicht anders
bemerkt, die Rahmen mitgemessen.
Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Die Kunstwerke
werden in dem Zustande verkauft, worin sie sich befinden.
Sollten über den Zuschlag bei erfolgtem Doppelgebote Zweifel
entstehen, so wird der Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.
Die Ansteigerer sind gehalten, ihre Erwerbung gleich in
Empfang zu nehmen und Zahlung dafür zu leisten; widrigenfalls
behält sich der Auktionator das Recht vor, die angesteigerten,
nicht bezahlten Gegenstände auf Kosten und Gefahr des An
steigerers wieder zu verkaufen.
Kauf-Aufträge nehmen entgegen: der Vorstand des Künstler
hauses Zürich (Aktuar: Dr. H. Stoll, Bahnhofstrasse 26), die
Buchhandlung von C. M. Ebell in Zürich, und der Auktionator,
Herr Direktor H. Angst, selbst.
Zürich, im April 1895.