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Brief, Ernst Suter, Bildhauer, 97 rue Compans, Paris, Paris, den 25. Januar 1933, S/V, Herrn Director Dr. Wartmann, Kunsthaus, Zurich

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Bibliografische Daten

fullscreen: Brief, Ernst Suter, Bildhauer, 97 rue Compans, Paris, Paris, den 25. Januar 1933, S/V, Herrn Director Dr. Wartmann, Kunsthaus, Zurich

Monografie

Titel:
Brief, Ernst Suter, Bildhauer, 97 rue Compans, Paris, Paris, den 25. Januar 1933, S/V, Herrn Director Dr. Wartmann, Kunsthaus, Zurich
Untertitel:
Sehr geehrter Herr, ...
Umfang:
1 Blatt
Sammlung:
Künstlerbriefe
Dokumenttyp:
Monografie
Signatur:
10.30.30.179a.suter.19330125
Persistenter Identifier:
210829
Verantwortlichkeitsangabe:
Hochachtungsvoll Ernst Suter
Autor:
Suter, Ernst
Körperschaft:
Kunsthaus Zürich
Korporativer Adressat:
Kunsthaus Zürich
Erscheinungsort:
Paris
Zürich
Erscheinungsjahr:
1933
Ausgabenbezeichnung:
[Electronic ed.]
Dimensionen (Quelle):
27,3 x 21 cm
Sprache:
Deutsch
Körperschaftenschlagwort:
Kunsthaus Zürich
Personenschlagwort:
Suter, Ernst
Verantwortlichkeitsangabe:
Hochachtungsvoll Ernst Suter

Volltext

Ernst Suter,Bilüihauer 
97 rue Compans 
Paris 1 s, den 25,Januar 1933 
Herrn 
Director Dr.,Wartmann 
Kunsthaus 
ZURICH 
Sehr geehrter Herr, 
enau nach Vorschrift, wie sie in der Zeitschrift "Schweizer Kunst" 
(No.5, Dezember 1932) für die Ausstellung im Kunsthaus Zürich vom 
12.Februar bis 12,März veröffentlicht wurde, habe ich Ihnen am 
W l2.Januar 1933 per Eilgut von Paris aus eine Kiste mit einer Skulp- 
tur abgeschickt, die rechtzeitig auf den gewunschten Termin vom 20. 
Januar bei Ihnen eintreffen musste, Heute bemachrichtigt mich die 
Bahnverwaltung der Compagnie de 1’'Est,dass meine Kiste am Bahnhof 
Zürich liegen blieb und dass das Kunsthaus auf zwei verschiedene 
Avise hin überhaupt nicht reagierte. 
Kin derartiges Benehmen ist mir absolut unverständlich und ich ma- 
che Sie darauf aufmerksam, dass ich Sie für Unkosten und Schaden, 
8 ıir aus der offensichtlichen Nachlässigkeit Ihrer Verwaltung 
erwachsen, haftbar machen werde, Wenn man sich als Künstler einem 
Jury-Entscheid fügt, der über den Wert einer Arbeit sein Urteil 
fällt, so ist das verständlich. Dagegen ist es mit aller Energie 
zurückzuweisen, dass dem Künstler unnötige Unkosten dadurch erwach- 
sen; dass die Verwaltung des Kunsthauses eine Sache einfach vergisst 
oder sie in unverantwortlicher Weise vernachlassigt. Zum mindesten 
kann man verlangen, dass sei es dem Künstler, -sei es der Bahngesell- 
schaft unverzüglich geantwortet wird, wenn sich irgendetwas beim 
Versand nicht-in Ordnung befimet. Dadurch dass Sie auf die Avise 
der Bahn einfach nicht reagierten, ist meine Arbeit nicht zum ver- 
0 langten Termin nicht an Ihre Adresse gelangt, wogegen ich aufs Ener- 
gischste protestierei 
Sollten Sie einwenden; dass die Kiste port-dü und per Eilgut ge- 
schickt wurde,was dem Reglement nicht entspreche,so mache ich Sie 
darauf aufmerksam, dass l.im Reglement eine solche Speditionsart 
nirgends untersagt ist; und 2, dass ich bisher für den Turnus,wie 
auch für die Nationale Ausstellung in Genf jeweils in der gleichen 
Weise meine Arbeiten nach der Schweiz sandte, @hne dass ich deshalb 
äie geringsten Unannehmlichkeiten gehabt hätte, Die Mehrausgaben für 
Eilgut wurden mir mei der Rücksendung mechanisch vom Veranstalter 
verrechnet.Also wird dieser.eventuelle Zinwand Ihrerseits zum vor- 
neherein hinfällig. 
Ich erwarte unverzüglich genauere Auskunft über Ihr unerklärliches 
Verhalten.Ich erwarte ferner, dass Sie dafür sorgen, dass meine Arbeit 
äie durch Ihre Schuld auf dem Bahnhof liegen blieb,der Jury unterbrei- 
tet wird.Des Weiteren werde ich eine Kopie dieses Schreibens dem Zen- 
tralsekretariat in Neuchätel und der Sektion Basel der G.S.M.B.A.,.,de- 
ren Mitglied ich bin zustellen, damit auch von diesen beiden Örten 
die nötigen Schritte unternommen werden. 
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