Objekt: Korrespondenz Zürcher Kunstgesellschaft, Sammlung, 01.01.1934-31.12.1934

am Protokoll zu nehmen und den gesetzlichen 
Erben und der Testamentsvyollstreckerin Kenntnis 
zu geben :- 
verfügt 
+ 
» 
1. Von der Aussehlagung des Vermächtnisses 
der Fräulein Ida Emilie Bar th durch die 
Zürcher Kunstgesellschaft wird Vormerk am Protokoll 
genommen + 
2, Die Gerichtsgebühr wird angesetzt auf 
"m 10,=- und mit den übrigen Kosten, 
"* == Schreibgebühren, / 
Stempel, - Sn 
"orti & Zustellungen, 
von der Testamentsvollstrr«” im 
des Nachlasses bezogen 6 
my m ‘© 
Parnhany 
3. Schriftliche Mitteilung an die ge = 
setzlichen Erben, an die Testamentsvollstreckerin 
Schweiz. Kreditanstalt in Zürich und an die 
Bedachte Zürcher Kunsthaus, je gegen Empfanesohein. 
A. Ein Rekurs gegen diese Verfügung kann 
binnen 10 Tagen, von der schriftlichen Mitteilung 
an gerechnet, schriftlich, begründet, im Doppel 
und unter Beilage dieser Ausfertigung bei der 
IV. Kammer des Obergerichtes eingereicht werden. 
Für richtigen Auszug 
KANZLEI DES BEZIRKSGERICHTES 
äer Gerichtssehreiber :
	        
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