am Protokoll zu nehmen und den gesetzlichen
Erben und der Testamentsvyollstreckerin Kenntnis
zu geben :-
verfügt
+
»
1. Von der Aussehlagung des Vermächtnisses
der Fräulein Ida Emilie Bar th durch die
Zürcher Kunstgesellschaft wird Vormerk am Protokoll
genommen +
2, Die Gerichtsgebühr wird angesetzt auf
"m 10,=- und mit den übrigen Kosten,
"* == Schreibgebühren, /
Stempel, - Sn
"orti & Zustellungen,
von der Testamentsvollstrr«” im
des Nachlasses bezogen 6
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Parnhany
3. Schriftliche Mitteilung an die ge =
setzlichen Erben, an die Testamentsvollstreckerin
Schweiz. Kreditanstalt in Zürich und an die
Bedachte Zürcher Kunsthaus, je gegen Empfanesohein.
A. Ein Rekurs gegen diese Verfügung kann
binnen 10 Tagen, von der schriftlichen Mitteilung
an gerechnet, schriftlich, begründet, im Doppel
und unter Beilage dieser Ausfertigung bei der
IV. Kammer des Obergerichtes eingereicht werden.
Für richtigen Auszug
KANZLEI DES BEZIRKSGERICHTES
äer Gerichtssehreiber :