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Jahresbericht 1946 der Zürcher Kunstgesellschaft
Beilage I
Das Schweizerische Künstlerlexikon
und das
Schweizerische Künstler-Archiv
Zehnter Bericht, 1. Januar 1946 bis 31. Dezember 1946
Auf Grund der Beschlüsse der Delegiertenversammlung des Schweizerischen Kunstvereins
vom 21. Dezember 1945 wurde es im Berichtsjahr der Redaktionskommission möglich, eine
Skizze für Band V des Schweizerischen Künstlerlexikons aufzustellen.
1. Die Berechnung der Schriftzeilen und Artikel ergab für das ganze Alphabet einen Dop-
pelband von 1280 Seiten, aufgeteilt in 8 Lieferungen zu zehn 16-Seitenbogen von je 160
Seiten, oder 16 Lieferungen zu zehn 8-Seitenbogen zu je 80 Seiten.
Für eine erste Lieferung zu 160 Seiten, umfassend die Buchstaben ABC, ergab sich
ein Umfang von 4316 Zeilen für den Buchstaben A, 12 740 Zeilen für B, 2790 Zeilen für
C, total 19 845 Zeilen oder, bei 120 Zeilen in 2 Spalten auf einer Seite, im ganzen 165
Seiten, wobei mit entsprechender Bemessung der einzelnen Artikel der Umfang ohne
Schwierigkeit der Seitenzahl 160 für eine erste Lieferung angeglichen werden kann.
Die Entscheidung, ob für die Lieferungen ein Umfang von 80 oder 160 Seiten zu
wählen sein wird, wurde dem Ermessen des Verlegers anheim zu stellen beschlossen.
).
Für die Bearbeitung der einzelnen Artikel in den drei Kategorien a monographisch bis
300 Zeilen, b kleiner Artikel bis 50 Zeilen, c Minimaldaten bis zu 20 Zeilen, wurde
vorgesehen, daß die Texte der Kategorie a einzeln an Spezialisten übertragen werden,
die über die betreffenden Künstler bereits mit Auszeichnung gearbeitet haben, für die
Texte der Kategorie b gruppenweise Zuteilung an örtliche Museumskonservatoren, Aus-
stellungsleiter, Redaktoren; Zusammenstellung der knappen Daten für die Kategorie c
durch das Redaktionsbüro auf Grund des Schweizerischen Künstler-Archivs.
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Mit Innehaltung des Grundsatzes der Dreisprachigkeit werden die Artikel in der Sprache
des Bearbeiters aufgenommen, d. h. deutsch, französisch oder italienisch, wohei aber ohne
Schematismus verfahren werden soll; wenn ein Verfasser einen Künstler aus einem
andern als seinem eigenen Sprachgebiete bearbeitet, so kann.der Text in der Sprache des
Verfassers erscheinen. Das Titelblatt des Bandes wird dreisprachig sein.
Die äußere Gestaltung des Bandes 1848—1948 muß auf die früheren Bände des
Schweizerischen Künstlerlexikons nicht Rücksicht nehmen. Die Anlage der Artikel wird
in den Grundzügen dem Allgemeinen Künstlerlexikon «Thieme-Becker» entsprechen.
Für die Honorierung der Texte wurde nicht ein Zeilen-, sondern ein Artikelhonorar
nach den drei Kategorien a, b, c vorgesehen; im Interesse der sachlichen Konzentrierung
und stilistischen Knappheit der Texte.
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3.
Die Einholung von Verlagsofferten, die Verwirklichung des Finanzprogrammes und die
Einhaltung des Zeitprogrammes stießen auf einstweilen unüberwindliche Hindernisse,