der Zürcher Kunstgesellschaft
sind berechtigt:
zum freien Besuch des Kunsthauses
und des Landolthauses während der
ordentlichen Besuchszeiten,
zur Benutzung der reichhaltigen Biblio:
thek und der Graphischen Sammlung,
zur Teilnahme an der jährlichen Ver:
losung von Kunstwerken.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens
Fr. 20.—
Anmeldeschein auf der Rückseite
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