von Fr. 100,000 werde bezeichnet werden. Kine besondere
Kommission, auf deren Wahl dem Schweizer. Kunstverein in
Gemeinschaft mit der Gesellschaft ausübender Künstler aller-
dings ein bescheidener Einfluss gewährt werden soll, ist für
die betreffenden Funktionen und für die Leitung der «EKid-
genössischen Ausstellungen » in Aussicht genommen, wobei über-
diess dem Bundesrath alle definitiven Schlussnahmen vorbehalten
bleiben. Ob in oder neben dieser neuen Organisation für den
Schweizerischen Kunstverein noch eine eigene Lebenssphäre
übrig bleiben wird, ist nun zu -gewärtigen, Vorläufig wurde
das Präsidium durch Herrn Th. v. Saussure in Genf, das
Vicepräsidium durch Herrn Sarasin-Schlumberger in Basel nur
in provisorischem Sinne übernommen, und es sollen auch die
neuen Statuten erst nach Regulirung der Bundessubventions-
Angelegenheit ihre endgültige Gestalt erhalten.
Die Berathungen der innern Angelegenheiten, wie Aus-
stellungen, Bauten, Geschäftsangelegenheiten, Wahl von Kom-
missionen und Delegirten, und sodann ganz besonders die Vor-
bereitungen für die würdige Abhaltung der hundertjährigen
Jubiläumsfeier nahmen begreiflicherweise ‚ebenfalls sehr viel
Zeit in Anspruch. An den Gesellschaftsabenden ‚wurden da-
neben jeweilen die neu eingegangenen Werke, die Schenkungen
und Ankäufe, sowie Mappen aus der Sammlung zur Einsicht-
nahme aufgelegt. Ausserdem fanden Vorweisungen statt:
Aus der Sammlung des Herrn Kunsthändler Appenzeller:
Calame’sche Originalzeichnungen, Radirungen und Vorlagen.
Durch Vermittlung des Herrn Kunsthändler Appenzeller: Eine
grössere Sammlung Aquarellen und Handzeichnungen, 66 Blätter
aus Privatbesitz, zum Verkauf.
Radirungen von Karl Stauffer von Bern, in Berlin.
Radirungen von R. Leemann in Zürich.
Scheibenrisse von D. Lindtmeyer und Andern, im Besitz des
Herrn Grebel - v. Orelli.
Oelgemälde von Barzaghi: Weiblicher Kopf.
Durch Vermittlung des Herrn J. R. Nägeli: Metallmalereien
(Zürcher-Industrie).
Eine im Besitze der Stadt Zürich befindliche Zimmerdekoration,
von Hch. Wüst gemalt.