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Vorsteherschaft. Wegen Unwohlsein sah sich Herr Pro-
fessor Jul. Stadler genöthigt, sich von seinen Pflichten als Prä-
sident während des Winters 1887/88 zu dispensiren, und es
hatte Herr F. O0. Pestalozzi, Vicepräsident, die Gefälligkeit,
einstweilen seine Vertretung zu übernehmen.
Der Kunstdirektor, Herr Prof. L. Keiser, welcher dieses
Amt viele Jahre in sehr verdankenswerther Weise bekleidet
hatte, sprach in der Herbsthauptversammlung den Wunsch
aus, mit Rücksicht auf sein vorgerücktes Alter davon entlastet
zu werden. Es wurde derselbe denn auch durch Herrn G.
Grebel - v. Orelli ersetzt, unter gleichzeitiger Beschlussfassung,
dass die Leitung der Ausstellungen in Zukunft zu den Aufgaben
dieser Beamtung gehören solle.
Der Bibliothekar, Herr Architekt Herm. Reutlinger, wurde
wegen Krankheit und Abwesenheit von Zürich durch das Ak-
tuariat vertreten. Zum zweiten Beisitzer ist Herr Ad. Arter-
Koch gewählt worden. Mit Rücksicht auf die beiden dispen-
sirten Vorstandsmitglieder konnte auch der statutengemäss in
Austritt kommende zweite Beisitzer, Herr R. Ulrich-Schoch,
bewogen werden, als dritter Beisitzer vorläufig noch in der
Vorsteherschaft zu verbleiben.
Gesellschaftsabende,. Die Sitzungen der Gesellschaft
fanden, wie gewohnt, jeden Donnerstag Abend im Künstlergut
statt. Wie in den Vorjahren, so war dieses Jahr abermals
das Hauptthema der Verhandlungen «Die Reorganisation des
Schweizerischen Kunstvereins» im Zusammenhang mit den Be-
strebungen zur Erlangung einer erhöhten Bundessubvention für
die bildende Kunst. An der Delegirtenversammlung am 8. Mai
in Olten wurde der von den Herren F. O. Pestalozzi in Zürich,
Dr. Henking in Schaffhausen und Sarasin-Schlumberger in
Basel redigirte Statutenentwurf ohne wesentliche Aenderungen
angenommen und in Gemässheit desselben als Mitglied des
neuen Zentralkomite seitens der Künstlergesellschaft Zürich
bezeichnet: Herr Prof. Jul. Stadler, als Ersatzmann Herr F.
O. Pestalozzi. Leider scheint sich die Hoffnung des Vereins
nicht zu erfüllen, dass sein Vorstand vom h. Bundesrathe als
berathendes Organ für die Verwendung der in letzter Session
der Bundesversammlung beschlossenen jährlichen Subvention