Kunstgesellschaft
Die ordentliche Generalversammlung vom 29. Mai 1974 hat den Jahres-
bericht und die Rechnung 1973 geprüft und genehmigt. Anschliessend
an die Generalversammlung sprach Herr Dr. Baumann über die Samm-
lung des Zürcher Kunsthauses. Der Text dieser Ansprache wurde im Mit-
teilungsblatt des Kunsthauses abgedruckt. Dieses Mitteilungsblatt, das in
regelmässiger Folge erscheint, hat sich, wie uns scheint, gut eingeführt
und entspricht offensichtlich einem Bedürfnis,
Im Personal des Kunsthauses waren folgende Mutationen zu verzeichnen:
Am 1. Juni trat anstelle von Fräulein Ursula Cridazzi Herr Egon Graf als
Administrator in den Dienst des Kunsthauses. In Fräulein Cridazzi, die
uns auf eigenen Wunsch verliess und die seit 1963 als Direktionssekretä-
rin, seit Anfang 1975 als Administrator bei uns tätig war, verlieren wir
eine ausserordentlich tüchtige Mitarbeiterin, die nicht nur ihre Pflicht-
arbeit mit Auszeichnung leistete, sondern darüber hinaus am Betrieb des
Kunsthauses intensiv Anteil nahm, selbständig mitdachte, wertvolle An-
regungen in bezug auf die Organisation machte und in vielen Fällen auch
durchführte. Am 8. Januar 1974 übernahm Fräulein Guta Guetg Tele-
phondienst und Empfang. Am 28. Februar verliess uns Frau Silvia Lenz,
die als Buchhalterin tätig war. Ihre Stelle wurde vorläufig nicht wieder
besetzt, indem nach Beschluss des Vorstandes die Buchhaltungsarbeiten
der Firma Fides Treuhand-Vereinigung übertragen wurden. Als techni-
sche Angestellte traten am 1. August bzw. am 1. November neu Herr
Herbert Furger und Herr Nello Casadei ein, für Aufsicht, Reinigung und
Garderobe im Juni Frau Edeltrud Motyka, die Frau Emmy Reich ersetzte,
im Oktober Frau Rosa Cotti und im November Herr Otto Hess.
Anfang 1975 trat unser Bibliothekar, Herr Dr. Arnold Schlatter, in den
wohlverdienten Ruhestand. Herr Dr. Schlatter gehörte dem Stab des
Kunsthauses seit 1944 an und hat also dem Institut seit 30 Jahren die
Treue gehalten, wofür wir ihm den besten Dank aussprechen. Er hat sich
auch bereit erklärt. über den Rücktrittstermin hinaus bis zum 7. Februar