Volltext: Jahresbericht 2019 (2019)

88 FINANZEN 
sowie eine Würdigung der Gesamtdarstellung der Jahres- 
rechnung. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlang- 
ten Prüfungsnachweise eine ausreichende und ang em essene 
Grundlage für unser Prüfungsurteil bilden. 
Prüfungsurteil 
Nach unserer Beu rtei lung entspricht die Jahresrechnung für 
das am 31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr dem 
schweizerischen Gesetz und den Statuten. 
Berichterstattung a ufgrund weiterer gesetzlicher Vorschriften 
Wir bestätigen, dass wir die gesetzlichen Anforderungen an 
die Zulassung gemäss Revisionsaufsichtsgesetz (RAG) und die 
Unabhängigkeit (Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit Art. 728 
OR) erfüllen und keine mit unserer Unabhängigkeit nicht ver- 
einbaren Sachverhalte vorliegen. 
In Übereinstimmung mit Art. 69b Abs. 3 ZGB in Verbindung mit 
Art. 728a Abs. 1 Ziff. 3 OR und dem Schweizer Prüfungsstan- 
dard 890 bestätigen wir, dass ein g emäss den Vorgaben des 
Vorstandes ausgestaltetes inte rnes Kontrollsystem für die Auf- 
s tellung der Jahresrechnung existiert. 
Wir empfehlen, die vorliegende Jahresrechnung zu gen eh migen. 
PricewaterhouseCoopers AG 
Aysegül Eyiz Zala 
Revisionsexpertin, leit ende Revisorin 
Stefa n Räbsamen 
Revisionsexperte 
Finanzkontrolle der Stadt Zürich 
Sa muel Brunner 
Revisionsexperte, leitender Revisor 
Karin Hefti 
Revisionsexpertin 
Zürich, 12. März 2020 
Der unten stehende Bericht bezieht sich auf die Seiten 82 – 87. 
BERICHT DER REVISIONSSTELLE   
ZUR JAHRESRECHNUNG 
Als Revisionsstelle haben wir die beiliegende Jahresrech- 
nung der Zürcher Kunstgesellschaft bestehend aus Bilanz, 
Erfolgsrechnung, Geldflussrechnung und Anhang für das am 
31. Dezember 2019 abgeschlossene Geschäftsjahr geprüft. 
Verantwortung des Vorstandes 
Der Vorstand ist für die Aufstellung der Jahresrechnung in 
Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den 
Statuten verantwortlich. Diese Verantwortung beinhaltet die 
Ausgestaltung, Implementierung und Aufrechterhaltung eines 
i nternen Kont r ollsystems mit Bezug auf die A ufstellu ng einer 
Jahresrechnung, die frei von wesent lic hen falsch en Angaben 
als Folge von Verstössen oder Irrtümern ist. Darüber hinaus 
ist der Vorstand für die Auswahl und die Anwendung sach- 
gemässer Rechnungslegungsmethoden sowie die Vornahme 
angemessener Schätzungen verantwortlich. 
Verantwortung der Revisionsstelle 
Unsere Verantwortung ist es, aufgrund unserer Prüfung ein 
Prüfungs urtei l über die Jahresrechnung abzugeben. Wir haben 
unsere Prüf ung in Übereinstimmung mit dem schweizerischen 
Gesetz und den Schwei zer Prüfungsstandards vorgenommen. 
Nach diesen Standards haben wir die Prüfung so zu planen und 
durchzuführen, dass wir hinreichende Sicherheit gewinnen, ob 
die Jahresrechnung frei von wesentlichen falschen Angaben ist. 
Eine Prüf ung beinhaltet die Durchführung von P rüfung shand- 
lun gen zur Erlangung von Prüfungsnachweisen für die in der 
Jahresrechnung enthaltenen Wertansätze und sonstigen Anga- 
ben. Die A uswahl der Prüfungshandlungen liegt im pflichtge- 
mässen Ermessen des Prüfers. Dies schliesst eine Beurteilung 
der Risiken wesentlicher falscher Angaben in der Jahresrech- 
nung als Folge von Verstössen oder Irrtümern ein. Bei der Be- 
urteilung dieser Risiken berücksichtigt der Prüfe r das interne 
Kontrollsystem, soweit es für die Au fs tellung der Jahresrech- 
nung von Bedeutung ist, um die den Umständen entsprechen- 
den P rüfu ngshand lungen fes t zulegen, nicht aber um ein Prü- 
fungsurteil über die Wirksamkeit des internen Kontr oll systems 
abzugeben. Die Prüfung umfasst zudem die Beurteilung 
der Angemessenheit der angewandten Rechnungslegungs- 
methoden, der Plausibilität der vorgenommenen Schätzungen Schätzungen
	        
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