Volltext: Albert Welti 1862 - 1912

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Inhalt an übernommenem und neu erworbenem Runftgut dem 3ürcber 
Volke unlösbar 3U Eigentum verfcbrieben ift. Wie follte beute vor den 
Bildern unferes Blbert Welti ein ähnliches nicht noch einmal gelingen: 
Gin einmütiges Rufraffen und erfolgreiches Gintreten 
Filler für ein ideales, künftlerifd^es Gut? 
Die 3ürcber Runftgefellfcfyaft richtet an die gefamte Bevölkerung von 
Stadt und Candfcfyaft 3üricb den Flufruf 3U einer freiwilligen Albert 
Welti-Steuer für die Schaffung eines Albert Welti - Rabinetes 
oder -Saales im 3ürcber Runftbaus. 
Das 3iel ift weit gefteckt, die notwendigen Summen grofc; um eine 
wertvolle WeltkSammlung 3U begründen, werden auch fyunderttaufend 
franken nicht 3U viel fein. Grofr und weithin wirkend ift aber auch, was 
gefcbaffen werden {oll: 
Gin Welti «»Rahmet als reine Quelle der künftlerifdjen Flnregung 
und Erhebung, ein lebendiges Denkmal für einen der größten Schwerer 
Rünftler unferer 3eit, eine Flrt von künftlerifchem 3ürcber Stadtheiligtum. 
Wenn in unfern Dagen immer kräftiger das Streben nach Grbaltung 
und Stärkung der 3eugen und Schöpfungen der heimatlichen Datur und 
eines urfprünglicben, feftgegründeten Volkstums ficb überall an3eigt und 
Geltung verfcbafft, fo bedeutet für 3üricb die Schaffung eines WeltURabi* 
netes eine ähnliche Rettung idealen Gutes und eigenen beimifcfyen Wefens. 
In Fllbert Welti eh>rt das 3ürcber Volk ficb felbft. 
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