Volltext: Jahresbericht 1905 und Verzeichnis der Mitglieder vom 1. Juni 1906 (1905)

ZN 
C. Nach dem Aufhören des Niessbrauches am Gute 
zum Lindenthal hat die Stadt sofort die nötigen Mass- 
nahmen zum Erwerb der Liegenschaft Kataster Nr. 35 
am obern Hirschengraben zu treffen und den an die 
Kunstgesellschaft fallenden Teil dieses Areals sofort nach 
dem Vollzuge des Erwerbes der Gesellschaft zu übergeben. 
3. Die Gesellschaft verpflichtet sich, binnen Jahresfrist, 
von der beidseitigen Genehmigung der Vertrages an gerechnet, 
den Finanzausweis zu leisten und mit dem Bau des geplanten 
Kunsthauses zu beginnen. Kann die Kunstgesellschaft die 
Frist nicht einhalten, so erwächst der Stadt das Recht des 
Rücktrittes vom Vertrage. 
4. Die Baupläne für das Kunsthaus und die allfällig später 
zu errichtenden Gebäude sind zwischen der Gesellschaft und 
dem Stadtrate zu vereinbaren. 
5. Die Stadt leistet der Kunstgesellschaft einen Beitrag 
von Fr. 100,000 an die Baukosten des Kunsthauses, zahlbar 
bei Beginn des Hochbaues; alle übrigen Mittel für das Kunst- 
haus und spätere weitere Gebäude hat die Gesellschaft auf- 
zubringen. 
6. Die Gesellschaft verpflichtet sich, die nach dem Ver- 
trage der Stadt Zürich mit Landolts Erben Ziffer 4 der Stadt 
obliegenden Leistungen zu übernehmen. 
7. Die Stadt verpflichtet sich, die Kantonsschulstrasse 
bis an die hintere Grenze des Bauplatzes, also 39,6 m Tiefe 
vom Heimplatz aus, zu bauen bis zum Zeitpunkt der Fertig- 
stellung des Kunsthauses; das Reststück dieser Strasse ist 
sofort nach vollzogenem Erwerb der Liegenschaft Kat. Nr. 35 
am obern Hirschengraben auszuführen. 
8. Die eigenen Sammlungen der Kunstgesellschaft, sowie 
die periodischen Ausstellungen (Serien) sollen wenigstens am 
Sonntag Nachmittag, die ersteren dazu noch an einem halben 
Tage in der Woche unentgeltlich zur Besichtigung offen stehen. 
Auf Verlangen des Stadtrates ist für den unentgeltlichen 
Besuch der eigenen Sammlungen ein dritter halber Tag ein- 
zufügen.
	        
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