Jahresbericht 1917 der Zürcher Kunstgesellschaft
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20. April 1917 auf 1427. Vom 20. April bis zum 81. Dezember wurden 48 Neuaufnahmen
für 1917 vollzogen. Diesen stehen 20 Austritte und 15 Todesfälle gegenüber, so dass die
Gesamtzahl der Mitglieder am 31. Dezember 1440 betrug. Sie erhöht sich auf 1551,
wenn die vor Jahresschluss für 1918 erfolgten 111 Aufnahmen mitgezählt werden.
Dem Andenken von Frau Wilhelmine Stadler-Vogel und Herrn Richard Kisling hat
der letztjährige Bericht vorgreifend schon Worte der Anerkennung und des Dankes
gewidmet. Ende November 1917 verlor die Zürcher Kunstgesellschaft in Frau Sophie
Landolt-Mousson ein hochgeschätztes Ehrenmitglied. Ihr Name wird mit der Geschichte
der Zürcher Kunstbestrebungen wie der ihres Gatten, des 1885 verstorbenen Stadtrates
Herrn J. H. Landolt-Mousson, immer verknüpft bleiben. Herr Stadtrat Landolt-Mousson hatte
die Zürcher Kunstgesellschaft zum Erben seiner Kunstsammlung eingesetzt und sein Gut
zum Lindenthal mit dem schönen Patrizierhaus der Stadt Zürich zur Verwendung für
einen gemeinnützigen Zweck vermacht, aber für seine Gattin die lebenslängliche Nutz-
niessung ausbedungen. In selbstlosem, verständnisvollem Entgegenkommen verzichtete diese
in der Folge auf den gegen den Heimplatz hin gelegenen Teil des schönen Gartens, um
den Bau des Kunsthauses schon zu ihren Lebzeiten zu ermöglichen. Mitte Dezember starb
Herr F. Meyer-Fierz, ein Freund der Kunst und des Kunsthauses und Besitzer einer
Gemäldesammlung, die neben der Kislingschen an erster Stelle unter den zürcherischen
Privatsammlungen gestanden hatte. Nachdem sie bereits einmal als Ganzes im Kunsthaus
hatte gezeigt werden dürfen, überliess Herr Meyer-Fierz seinen Besitz an Werken
F, Hodlers auch wieder im verflossenen Sommer für die grosse Hodler-Ausstellung. Der
Sammlung hatte er schon in frühern Jahren eine Waldlandschaft von F. Courtens geschenkt
und die vier grossen Hodlerschen Kriegerfiguren als Leihgabe überwiesen.
Schenkungen und Legate. Durch den Tod von Frau Landolt-Mousson sind die
Bestimmungen des Testaments von Herrn Stadtrat Landolt mit der Zuweisung der bisher
noch im Landoltschen Hause verwahrten Kunstgegenstände an die Zürcher Kunstgesell-
schaft und dem Uebergang des Lindenthalguts an die Stadt Zürich in Kraft getreten.
Die Sammlung im Kunsthaus erhält dadurch eine Bereicherung um eine Anzahl Gemälde,
Zeichnungen und Kupferstiche, vornehmlich älterer Schweizer und Zürcher Künstler; die
Zürcher Kunstgesellschaft wird einzige Eigentümerin des ihr durch die Stadt Zürich
verschriebenen ganzen Lindenthalgutes und des Wohnhauses.*) Grosse Möglichkeiten für
die Entfaltung ihres künstlerischen und gesellschaftlichen Lebens und viele neue Fragen
tun sich damit vor ihr auf. Das Jahr 1918 wird die Entscheidung darüber bringen,
wie das Geschenk am besten den Bestrebungen und Aufgaben der Gesellschaft dienstbar
zu machen ist.
Herr A. F. überwies dem Sammlungsfonds einen Betrag von Fr. 20.—. Herr G. Henne-
berg stiftete als Dokument zur Geschichte der Zürcher Kunstgesellschaft die bedeutungs-
volle Gründungsurkunde des Vereins Künstlerhaus vom 14. Dezember 1894 nebst der
Photographie des umstrittenen Gemäldes von Gabriel Max, das der unmittelbare Anlass
zur Spaltung der alten Kunstgesellschaft wurde und mittelbar den Anstoss zur Gründung
der neuen Kunstgesellschaft geben sollte. Ueber die auch im verflossenen Jahre zahl-
*) Der Wortlaut des Vertrages zwischen der Stadt und der Zürcher Kunstgesellschaft, vom
28. Mai 1906. ist unten auf S. 22 wiederholt.