Das Jahr war bestimmt durch die Vorbereitung einer Neu-
ordnung des Verhältnisses zwischen Kunsthaus und Stadt. Die
vom Vorstand bestimmte Kommission, bestehend aus dem Prä-
sidenten, dem Vizepräsidenten, dem Quästor sowie aus den
Herren Dr. H. Boßhardt, Nationalrat Dr. E. Jaeckle, Stadtpräsi-
dent Dr. E. Landolt, alt Bundesrat E. Nobs, Nationalrat Dr. H.
Oprecht, fand eine glückliche Lösung in dem Projekt der Errich-
tung einer Stiftung Kunsthaus.
Dieser Stiftung hat die Zürcher Kunstgesellschaft ihre Lie-
genschaften, einschließlich den von einem Mitglied des Vor-
standes gestifteten Neubau zu überlassen. Die Stadt stellt das
Bauland für den Erweiterungsbau zur Verfügung, leistet einen
Beitrag an die Unterhaltskosten der künftig der Stiftung ge-
hörenden Liegenschaften sowie einen jährlichen Beitrag an die
Kosten des Kunsthausbetriebes. Die Stiftung überläßt der Zürcher
Kunstgesellschaft das Kunsthaus zu dauernder unentgeltlicher
Benützung, wofür sich die Kunstgesellschaft verpflichtet, die ihr
im Rahmen der derzeitigen Statuten obliegende öffentliche und
künstlerische Aufgabe zu erfüllen, insbesondere ihre Kunstsamm-
lung zu erhalten und zu mehren und sie in geeigneter Form der
Oeffentlichkeit zugänglich zu machen und regelmäßig wechselnde
Ausstellungen in- und ausländischen Kunstgutes zu veranstalten.
Die Ausarbeitung dieses Planes kam in zahlreichen Sitzungen
zustande, und es gehört sich, den Herren der Kommission, die
ihre Zeit für die gute Sache in großzügiger Weise zur Verfügung
stellten, auch an dieser Stelle herzlich zu danken,
Der Entwurf zum Stiftungsvertrag sowie die durch die Neu-
ordnung nötig werdenden Statutenänderungen wurden von der
Generalversammlung einstimmig am 29. Mai gebilligt.