Rechnung
Wenn wir Ihnen dieses Jahr eine ausgeglichene Rechnung präsentieren
können, so ist dies nur dank der Großzügigkeit der städtischen und kan-
tonalen Behörden der Fall, für die wir ihnen aufrichtigen Dank schulden.
Die angespannte finanzielle Lage, welche im Defizit des Vorjahres von
Fr. 195 551.43 ihren Ausdruck fand, zwang den Vorstand, sich an die
öffentliche Hand mit dem Gesuch um Erhöhung der Beiträge zu wenden.
Diese Bemühungen waren zum Glück sowohl bei der Stadt wie beim
Kanton von Erfole gekrönt.
Auf Antrag des Stadtrates beschloß der Gemeinderat am 6. Januar 1971
mit Rückwirkung für das Jahr 1970 die Erhöhung des ordentlichen Be-
triebsbeitrages von bisher Fr. 667 000.— auf Fr. 1 100 000.— sowie der
Defizitgarantie von Fr. 100 000.— auf Fr. 350 000.—. Ferner hat sich die
Stadt Zürich bereit gefunden, im Sinne einer einmaligen Leistung das
Betriebsdefizit 1969 im runden Betrag von Fr. 200 000.— zu übernehmen
und einen Beitrag von Fr. 300 000.— an die Kosten der Beschaffung einer
modernen Alarmanlage zu leisten. Sodann hat der Stadtrat in eigener
Kompetenz die mit besonders großen finanziellen Aufwendungen belastete
Ausstellung «Kunst von Schwarz-Afrika» durch einen Sonderkredit von
Fr. 90 000.-— zusätzlich unterstützt. Da die meisten dieser Leistungen am
Jahresende noch nicht ausbezahlt waren, erscheinen sie unter Debitoren,
die deshalb mit dem außerordentlich hohen Betrag von Fr. 1 204 058.20
in der Rechnung figurieren. Soweit die gesprochenen Kredite noch keine
Verwendung fanden, wurden unter den Passiven entsprechende Rück-
stellungen gebucht.
Glücklicherweise verlief auch die kantonale Volksabstimmung über das
neue Kulturförderungsgesetz vom 1. Februar 1970 positiv, was dem Zür-
cher Volk ein schönes Reifezeugnis ausstellt. Als Folge davon fand sich
der Regierungsrat bereit, den kantonalen Beitrag, der bisher nur unregel-