Die Zürcher Kunstgesellschaft setzt sich als eine ihrer
Aufgaben das Ziel, mit ihren wechselnden Ausstellungen
den Besuchern des Kunsthauses die verschiedenen Künst-
ler und Richtungen der bildenden Künste vorzuführen
In dieser Tätigkeit will sie als Mittlerin zwischen den
ausübenden Künstlern und den Besuchern der Ausstel-
lungen angesehen und gewürdigt werden. Sich nach
seinem Empfinden und seinem Geschmack mit den aus-
gestellten Werken auseinanderzusetzen, muss einem jeden
anheimgestellt werden.
Die Verkautspreise verstehen sich netto Kunsthaus. Bei
Olgemälden ist im allgemeinen der Rahmen inbegriffen,
bei Aquarellen, Zeichnungen, graphischen Blättern nicht;
Ausnahmen werden im Katalog angezeigt. Zollgebühren
bei Werken aus dem Auslande fallen zu Lasten des
Käufers.
Den Verkauf ausgestellter Werke vermittelt ausschließ-
lich die Zürcher Kunstgesellschaft; man melde sich im
Sekretariat
(Erdgeschoß des Kunsthauses).
Lose der Kunsthauslotterie zu Fr. 1.— an der Kasse des Kunsthauses;
100160 Treffer von Fr. 2.— bis Fr. 100 000.— im Gesamtbetrag von
Fr. 420 000.—, ausserdem 1000 "Treffer im Gesamtbetrag von
Fr. 100 000.— in Gutscheinen von je Fr. 50.— bis 2000.— zum
Ankauf von Kunstwerken in den Ausstellungen des Zürcher
Kunsthauses, nach freier Wahl des Gewinners.
Die Verkaufsvermittlung für die ausgestellten Werke erfolgt
durch das Sekretariat, ebenso die Vermittlung von Bildnisaufträgen
und Aufträgen für Gelegenheitsgraphik an Zürcher Künstler.
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