Bonapartismus selbst, wird Präsident der Republik, der Herzog von
Broglie Ministerpräsident. Die Nationalversammlung beschließt am
30. Mai 1873 die Wiederaufrichtung der Vendömesäule mit einem
Standbild von Napoleon I Bonaparte, und den Bonapartisten gelingt
es, den Zusatzantrag anzubringen, daß die Aufrichtung erst vor-
genommen wird nach einem Gerichtsverfahren gegen Courbet „und
seine Komplizen“ über die Haftbarmachung für die Kosten. Darauf-
hin wird als vorsorgliche Maßnahme die sofortige Beschlagnahme
des ganzen Besitzes von Courbet in Paris und Ornans verfügt und
einige Tage später auf alle seine Gläubiger und Schuldner, Treu-
händer, Käufer, mit sämtlichen finanziellen Verbindlichkeiten jeder
Art ausgedehnt, für Bargeld, Wertschriften, Titel, Bilder und alle
andern Gegenstände, die ihm gehören. Die Banken werden ihm
gesperrt, die Bilderdepots in seinen Ateliers und Wohnräumen, bei
Händlern und Freunden, die Eisenbahnen für alle Transporte. Um-
ständlich und grausam folgen sich innert vier Jahren nun Um-
triebe und Prozeß auf Prozeß.
Am 26. Juni 1874 ergeht ein erstes Urteil, das Courbet, und ihn
allein, generell zum Schadenersatz an den Staat für die Wiederauf-
richtung der Säule verpflichtet mit allen Kosten, auch für den Prozeß.
Am 6. August 1875 wird auf die Appellation von Courbet dieses
Urteil bestätigt mit Ansetzung einer weiteren Verhandlung für die
Höhe des Schadenersatzes. Zu Beginn 1876 erhält die Kammer eine
republikanische Mehrheit. Courbet hofft, daß eine Amnestie dem
Prozeß des Fiskus gegen ihn ein Ende mache, doch gibt das kleine
Übergewicht der Rechten im Senat den Rechtsparteien noch einmal
die Entscheidung, die Amnestie wird abgelehnt. Fünf Monate läuft
1876 der Prozeß über die Höhe der Entschädigungssumme. Das
Schlußurteil vom 24. Mai 1876 erkennt auf Fr. 323 091.68, die Cour-
bet ab ı. Juli 1877 mit Jahreszahlungen von Fr. 10 000 in Semester-
raten zu entrichten hat,
Schon im Frühjahr 1873 haben dringende Botschaften von
Castagnary über die Vorgänge in Paris ihn gewarnt. Er weiß, daß
er ein zweites Gerichtsverfahren und allfällige Haft nicht überleben
würde und entschließt sich zur Flucht, nachdem er, so gut es die
gebotene Eile und die Umstände erlauben, sein Haus bestellt hat. In
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