der Zürcher Kunstgesellschaft
sind berechtigt:
zum freien Besuch des Kunsthauses
und des Landolthauses während der
ordentlichen Besuchszeiten,
zur Benutzung der reichhaltigen Biblio-
thek und der Graphischen Sammlung,
zur Teilnahme an der jährlichen Ver-
losung von Kunstwerken.
Der Jahresbeitrag beträgt mindestens
Fr. 20.—
Vorausbezahlung des Jahresbeitrages 1932 erwirbt die
Mitgliedschaft schon für den Rest des Jahres 1931.
Anmeldeschein n auf der Rückseite
36