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und nach dem Grundsatz des nil desperandum hielten wir uns
an die Strohhälmchen, die uns gelegentliche Äusserungen aus
« Regierungskreisen » darboten. Selbst als vom Architekten des
Postgebäudes die bestimmte Erklärung eingetroffen war, dass die
vom Postdepartement genehmigten Pläne die Schleifung des
Kaufhauses zur Voraussetzung haben, machten wir nochmals am
3. Mai einen letzten Versuch, den Stadtrat in ausführlicher Ein-
zabe vom Wert der Erhaltung des Kaufhauses zu überzeugen
und ihn zur nochmaligen Besprechung der Angelegenheit mit
ainer Delegation aus unsrer Mitte zu veranlassen. Alles war
vergeblich, Unter Ignorirung unsrer mündlichen Offerte, einen
verbindlichen Kostenvoranschlag für den Umbau einzureichen,
ward uns mit blossem Protokoll-Auszug vom 10. Juni ein posi-
tiv abschlägiger Bescheid erteilt, gestützt vornehmlich auf den
Postvertrag mit der Eidgenossenschaft und die (den Aussagen
unsrer Architekten widersprechende) Behauptung, dass ein zweck-
mässiger Umbau des Gebäudes mit auch nur annähernd sicherem
Kostenvoranschlag gar nicht tunlich sei. In ästhetischer Be-
ziehung wurde die Richtigkeit unsrer Darlegungen anerkannt,
allein wenn uns dies auch eine gewisse Genugtuung bot, ver-
mehrte es doch auf der andern Seite nur das Bedauern über
den Misserfolg unsrer. wohlgemeinten Schritte und die Bitterkeit
des abschlägigen Endentscheides. In einer im Juli den hiesigen
Zeitungen zur Veröffentlichung übermittelten Erklärung gaben wir
gewissermassen unsre Schluss- Verwahrung zu Protokoll mit Bezug
auf die mit der Schleifung verscherzten Vorteile und wir haben nun
loch das Bewusstsein, unsrerseits wenigstens nichts versäumt zu
haben, was das Projekt hätte fördern können, das eben zu schön
zewesen wäre, als dass es hätte ausgeführt werden können.
Mit diesem Entscheid war es nun für uns unabweisliche
Notwendigkeit geworden, der andern in unserm letzten Berichte
berührten und damals noch in suspenso gebliebenen Bauange-
legenheit näher zu treten: Zrweiterung unsrer Sammlungs-
lokalitäten und Gewinnung von Ausstellungsräumen auf dem
Areal des Künstlergutes selbst. In der Sitzung vom 13. April
legte .das Präsidium der Gesellschaft die bezüglichen Verhältnisse
dar und schloss seine Ausführungen mit einer Anzahl von An-
veegungen, welche nach. Prüfung durch den Vorstand und Bear-