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beizuführen, musste einseitig die Rechnung der Künstler-
Gesellschaft bis zum 31ı. Januar fortgeführt werden.
Die Finanzkommission fand es für gut, den Modus der
Rechnungsführung der Künstlergesellschaft im wesentlichen
beizubehalten.
Laut Vereinbarungsakte Punkt V war mit Beginn des
Jahres der Grundstock eines Betriebsfondes zu legen, be-
stehend aus dem Korrent-Rechnungssaldo der Künstler-
Gesellschaft im Betrage von Fr. 11,676. 22 und dem Rech-
nungsüberschuss des Künstlerhauses im vorigen Jahre von
Fr. 20,322. —, und mit diesen wurde aufgenommen das
Saldo-Guthaben des Vereinsblattes von Fr, ı080. ı2, wel-
ches zu bestehen aufgehört hat.
Diesem Fond ist denn auch bereits für dieses Jahr ein
Zinsgenuss von Fr. 377. 10 zugewiesen worden.
Der frühere Lesezirkel hat sich aufgelöst und kommt
mithin später nicht mehr zur Verrechnung.
Unsere Gesellschaft ist mit Ende dieses Jahres durch
die Vereinigung und durch sonstigen Beitritt auf eine Mit-
gliederzahl von 858 gekommen. Die Mitgliederliste in
diesem Berichte hat jedoch alle Aktivmitglieder bis und
mit dem 30. April aufgenommen, und weist demnach einen
Zuwachs von 56 Mitgliedern auf.
Laut statutarischer Verpflichtung sind von den Ein-
gängen der Mitgliederbeiträge dem Sammlungsfond ı5 %o
und ein gleicher Prozentsatz für einen Verlosungsfond mit
je Fr. 2547. — zugewiesen worden.
Das Gesellschaftsvermögen in Wertschriften, Bankgut-
haben und Kassabestand ist aus der Bilanz zu ersehen.
Die Zinsen derselben kamen den in den Statuten vorge-
sehenen Conti verteilungsweise zu gut, ganz ähnlich wie
die uns zugegangenen Legate.
Zu der Betriebsrechnung ist noch zu bemerken, dass
die Einteilung gleichsam noch eine Trennung zu ergeben
scheint zwischen Künstlergut und Künstlerhaus; es hat
dies übrigens mehr örtlichen Sinn, indem die Einnahmen