IS Zürcher Kunst-Gesellschaft veröffentlicht hiemit
7 ihren ersten Jahresbericht:
Nachdem in ihrem letzten Berichte die Künstler-Gesell-
schaft die Gründe auseinandergesetzt hatte, die ihr eine
Umwandlung nahelegten, anderseits der Verein für bildende
Kunst « Künstlerhaus >» den Beweis seiner Existenzberech-
tigung abgelegt, sprachen beide Vereine gleichzeitig den
Wunsch nach Vereinigung aus.
Mit einem solchen Wunsche waren alle vorherge-
gangenen widerstrebenden Gefühle ausgeschlossen und als
ein ungewöhnliches Zeichen aufrichtigen Entgegenkommens
änderte die eine ihren historischen, die andere ihren an ge-
wisse Verpflichtungen gebundenen Namen in den natür-
lichen, den Zwecken entsprechenden, in den der
„Zürcher Kunst-Gesellschaft*
um. Die auf diese Vereinigung folgende Zeit brachte eine
Fülle von Aufgaben, die einer gründlichen Verständigung be-
durften. Doch daher wurde kein Misston laut und die gemein-
schaftlichen Arbeiten nahmen unentwegt und sicher ihren
guten Verlauf.
Die Anerkennung des neuen Statuten-Entwurfs, sowie
die Annahme der neun Vereinigungspunkte zwischen den bei-
den Gesellschaften erfolgte seitens der Künstler-Gesellschaft
in ihrem Frühlingshauptbott am Donnerstag den 28. Mai, sei-
tens des Vereins für bildende Kunst «Künstlerhaus» in
ihrer Generalversammlung vom 1ı7. Juni 1896, nachdem die