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Jahresbericht 1943.der Zürcher Kunstgesellschaft
I
Beilage I:
Das Schweizerische Künstler-Archiv
und das
Schweizerische Künstlerlexikon
Siebenter Bericht, 1. Januar 1943 bis 31. Dezember 1943
Durch den im sechsten Bericht ungekürzt wiedergegebenen Vertrag vom 19. November/
3. Dezember 1942 zwischen dem Schweizerischen Kunstverein und der Zürcher Kunstgesell-
schaft war das von der Zürcher Kunstgesellschaft zur Dokumentierung eines neuen Bandes
des schweizerischen Künstlerlexikons seit dem Jahr 1917 im Zürcher Kunsthaus gesammelte
Material mit der Bezeichnung «Schweizerisches Künstler-Archiv» als Eigentum der Zürcher
Kunstgesellschaft erklärt und anderseits dem Schweizerischen Kunstverein für die Heraus-
gabe eines solchen Bandes das ausschließliche Benutzungsrecht am Künstler-Archiv für
diesen Zweck vorbehalten worden; in der Meinung, daß es für Zwecke, die keine Konkurrenz
für das Schweizerische Künstlerlexikon bedeuten, durch die Zürcher Kunstgesellschaft auch
Drittpersonen zugänglich gemacht werden könne. Ein gleichzeitiges «Abkommen» zwischen
den beiden Vertragspartnern hatte im Direktor des Kunsthauses den Redaktor des Bandes,
sowie die Zusammensetzung der Redaktionskommission bestimmt und das Arbeitsprogramm
der Kommission aufgestellt.
{n einer Sitzung vom 24. Februar 1943 konstituierte sich die Kommission mit dem
Präsidenten des Schweizerischen Kunstvereins, Herrn Dr.-Peter Zschokke, als Präsidenten.
Dem Quästor des Kunstvereins, Herrn Ernst Kadler, wurden die für die Zuweisung der für
die Arbeiten erforderlichen Geldmittel nötigen Kompetenzen eingeräumt. Der Redaktor gab
die in der Folge im Sechsten Bericht gedruckten Zusammenstellungen über die Arbeiten
im Jahre 1942 und den Gesamtbestand des Künstler-Archivs am 31. Dezember 1942, mit
11 725 Künstlernamen, 10 083 Fangzetteln und 16020 Stammblättern, sowie über die Auf-
wendungen der Zürcher Kunstgesellschaft in den Jahren 1917—1942 in der Höhe von
Fr. 34 131.95 und des Schweizerischen Kunstvereins mit Fr. 5780.—.
Im Sommer beschäftigte sich die aus drei Mitgliedern der Redaktionskommission und
dem Redaktor gebildete Arbeitskommission mit einem ersten Abschnitt des vollständigen
Namenverzeichnisses umfassend die Buchstaben A, B, C, D, auf 137 Folioseiten mit je
19—20 Namen, zur Bereinigung und Antragstellung an die Redaktionskommission über
die in Band V des Lexikons aufzunehmenden Künstler und die Art ihrer Behandlung. Der
Band ist vorgesehen als Weiterführung des Lexikons gegen unsere Zeit hin, sein Bereich die
Zeit von 1870/75 bis 1940/45. Er umfaßt damit Künstler, die in den vier ersten Bänden
bereits abschließend dargestellt sind, und für die nur ergänzende Notizen zu Biographie,
Werkverzeichnis und Literatur nach zu tragen sind; Künstler, die in den vier Bänden erst
mit unvollständigen Angaben erwähnt und in Band V abschließend zu behandeln sind;
und Künstler, die in Band V erst eingeführt werden. Die für Band V neuen Künstler gliedern
sich nach der Art der Behandlung in drei Gruppen: solche, die monographisch behandelt
und bestimmten Bearbeitern überwiesen werden können; solche, von denen die Minimal-
daten und einige wesentliche Hinweise auf Bildungsgang, Werke und Literatur aufgenom-
men werden; und solche, die nur mit den Minimaldaten erwähnt werden.