Volltext: Jahresbericht 1943 (1943)

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Jahresbericht 1943.der Zürcher Kunstgesellschaft 
I 
Beilage I: 
Das Schweizerische Künstler-Archiv 
und das 
Schweizerische Künstlerlexikon 
Siebenter Bericht, 1. Januar 1943 bis 31. Dezember 1943 
Durch den im sechsten Bericht ungekürzt wiedergegebenen Vertrag vom 19. November/ 
3. Dezember 1942 zwischen dem Schweizerischen Kunstverein und der Zürcher Kunstgesell- 
schaft war das von der Zürcher Kunstgesellschaft zur Dokumentierung eines neuen Bandes 
des schweizerischen Künstlerlexikons seit dem Jahr 1917 im Zürcher Kunsthaus gesammelte 
Material mit der Bezeichnung «Schweizerisches Künstler-Archiv» als Eigentum der Zürcher 
Kunstgesellschaft erklärt und anderseits dem Schweizerischen Kunstverein für die Heraus- 
gabe eines solchen Bandes das ausschließliche Benutzungsrecht am Künstler-Archiv für 
diesen Zweck vorbehalten worden; in der Meinung, daß es für Zwecke, die keine Konkurrenz 
für das Schweizerische Künstlerlexikon bedeuten, durch die Zürcher Kunstgesellschaft auch 
Drittpersonen zugänglich gemacht werden könne. Ein gleichzeitiges «Abkommen» zwischen 
den beiden Vertragspartnern hatte im Direktor des Kunsthauses den Redaktor des Bandes, 
sowie die Zusammensetzung der Redaktionskommission bestimmt und das Arbeitsprogramm 
der Kommission aufgestellt. 
{n einer Sitzung vom 24. Februar 1943 konstituierte sich die Kommission mit dem 
Präsidenten des Schweizerischen Kunstvereins, Herrn Dr.-Peter Zschokke, als Präsidenten. 
Dem Quästor des Kunstvereins, Herrn Ernst Kadler, wurden die für die Zuweisung der für 
die Arbeiten erforderlichen Geldmittel nötigen Kompetenzen eingeräumt. Der Redaktor gab 
die in der Folge im Sechsten Bericht gedruckten Zusammenstellungen über die Arbeiten 
im Jahre 1942 und den Gesamtbestand des Künstler-Archivs am 31. Dezember 1942, mit 
11 725 Künstlernamen, 10 083 Fangzetteln und 16020 Stammblättern, sowie über die Auf- 
wendungen der Zürcher Kunstgesellschaft in den Jahren 1917—1942 in der Höhe von 
Fr. 34 131.95 und des Schweizerischen Kunstvereins mit Fr. 5780.—. 
Im Sommer beschäftigte sich die aus drei Mitgliedern der Redaktionskommission und 
dem Redaktor gebildete Arbeitskommission mit einem ersten Abschnitt des vollständigen 
Namenverzeichnisses umfassend die Buchstaben A, B, C, D, auf 137 Folioseiten mit je 
19—20 Namen, zur Bereinigung und Antragstellung an die Redaktionskommission über 
die in Band V des Lexikons aufzunehmenden Künstler und die Art ihrer Behandlung. Der 
Band ist vorgesehen als Weiterführung des Lexikons gegen unsere Zeit hin, sein Bereich die 
Zeit von 1870/75 bis 1940/45. Er umfaßt damit Künstler, die in den vier ersten Bänden 
bereits abschließend dargestellt sind, und für die nur ergänzende Notizen zu Biographie, 
Werkverzeichnis und Literatur nach zu tragen sind; Künstler, die in den vier Bänden erst 
mit unvollständigen Angaben erwähnt und in Band V abschließend zu behandeln sind; 
und Künstler, die in Band V erst eingeführt werden. Die für Band V neuen Künstler gliedern 
sich nach der Art der Behandlung in drei Gruppen: solche, die monographisch behandelt 
und bestimmten Bearbeitern überwiesen werden können; solche, von denen die Minimal- 
daten und einige wesentliche Hinweise auf Bildungsgang, Werke und Literatur aufgenom- 
men werden; und solche, die nur mit den Minimaldaten erwähnt werden.
	        
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