D ie Öffentliche Kunftfammlung in Bafel, die Herren
Dr. F. E. Welti, W Balmer und R Kreidolf als
Verwalter des Nachlaßes von Albert Welti, und eine
Anzahl von fchweizerikhen Sammlern haben die Zürcher
Kunftgefeflkhaft zu großem Dank verpflichtet, indem fie
dem Bearbeiter der vorliegenden Veröffentlichung, wie
feinerzeit für die erfte Ausgabe, wieder ihren Befitz an
Weltikhen Originalen zur Benutzung überließen. Der
Öffentlichen Kunftfammlung in Bafel verdankt die Zür^
eher Kunßgefellfchaft im Befondern die Ermächtigung zur
Wiedergabe der beiden Blätter «Ehepaar» und «Beduine»,
Nr. 70 und 71 auf Tafel XVII.