polizeiliche Schnüffelei, zn der nicht der geringste
positive Anhalt vorlag', und die sich als ein empören
der Eingriff in die Preßfreiheit und das Redaktions
geheimnis charaktersisiert, mnß die demokratische
Oeffentliohkeit entrüsteten Protest einlegen.
Die eigentümliche zeitliche Verbindung der Er
eignisse, die vom deutschen Propägandädienst über
„Münchner Neueste Nachrichten“ und „Frankfurter
Zeitung“ zum 'bekannten „Kaiserkonzern“ der Schwei
zer Presse, von da in die eidgenössische Preßkontroll-
komimission und schließlich in die schweizerische
Bundesanwaltschaft führte, muß noch unerörtert
bleiben.
Diese Bundesanwaltschaft ist das einzige Organ
unseres Staates, das sich jeder idemokratischen Kon
trolle entzieht, das bei der Ueberwachung politischer
„Verbrecher“ an mit dem Ausland geschlossene Ver
träge gebunden ist, die dem schweizeischen Parlament
nie vorgelegt wurden. Die Bundesanwaltschaft ist
dem Schweizer Volk, gegen den Willen des Bundes
rates, von Bismarck auf gezwungen worden. Sie ist eine
ihrer innersten Natur nach verfassungswidrige Be
hörde.
Sie ist nunmehr im Besitz eines Adressenmaterials,
an dessen Kenntnis nicht die schweizerische, wohl aber
die preußische Regierung lebhaftes Interesse hat. Wir
hoffen, daß ein politischer Kompensationsverkehr
Bern-Berlin, nach Art des militärischen Kourier-
dienstes unter Egli-Wattenwyl, nicht besteht. Oder
wenigstens zurzeit nicht besteht. Wir hoffen ....
Aber wir stellen fest: all unsere Angriffe auf
Deutschland und den deutschen Kaiser hielten sich im
Rahmen der Preß- und Meinungsfreiheit. Sie reichten
nicht entfernt an die Unflätigkeiten heran, die in
Schweizer Blättern schon über Präsident Wilson zu
lesen waren. Nicht zu reden von der Art und Weise,
wie in der germanophilen Presse über den Exzaren
Nikolaus, die Könige von England, Italien, Serbien,
Präsident Poincare häufig und ungestraft gesprochen
wurde. Und wir fragen: