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Schreiben von Coekerill vorlag, daß er eine Lizenz-
anzahlnng von einer Million Franken soeben über
weise.
Man beidenke die enge Abhängigkeit 'des Kriegs-
mat erialgesehäftes von Reglern ngsintenti onen und be-
nrteile dann auf Grund der hier erwähnten unld offen
kundigen Vorgänge die „mala fides“ der belgischen
Regierung gegenüber Deutschland.
DAS KAPITEL „BELGIEN“ IN DER
ZEITGESCHICHTE
von Prof. Fr. Vanderprette.
(Nummer 60, 7. November 1917.)
Wenn einst die Geschichte dieses Weltkrieges ge
schrieben wird, dann müssen die Vorgänge in Belgien
nicht bloß viele Kapitel, sondern ganze Bände füllen.
Es handelt sich für uns um weit mehr als um Ueberfall
und NeutralitätsVerletzung: die drakonische Verwab
tung oder besser gesagt Vergewaltigung unseres un
glücklichen Landes wird einst ihre Würdigung finden.
Und sicher wird diese Würdigung zeigen, wie tief sich
das offizielle Deutschland selber entwürdigt hat. In
der Schweiz beschäftigt sich, wie wir kürzlich ver
nahmen, eine Gesellschaft von Freunden Belgiens mit
der Sammlung aller Verordnungen deutscher Behör
den in den besetzten Landesprovinzen. Selbstverständ
lich ist, daß man gerne aller mutigen Deutschen ehren
voll gedenken wird, die es gewagt haben, in irgend
einer Form gegen die Tyrannenherrschaft zu prote
stieren unld ein mitleidiges Wort für unsere mißhan
delte Kation zu finden. Davon sind wir tiefgerührt.
Hochstehende Persönlichkeiten, die man nicht zu
bestrafen wagt, haben ihre Meinung wiederholt offen
geäußert. (So wurde z. B. im Spätsommer 1915 bekannt,
daß der Herzog Max von Sachsen, ein Bruder König
Friedrich Augusts III., sich bereits im Januar des
ersten Kriegsjahres einem schweizerischen Geistlichen
gegenüber schriftlich sehr scharf über die Verbrechen