hardt und Bildhauer Franz Fischer im Einvernehmen mit dem Maler
Karl! Hügin. Sie hatte weder regionale noch historische Sach-
verhalte zu erhärten, sondern mit dem gleichzeitigen Nebenein-
ander verschiedenartiger und verschiedenstrebiger Temperamente
zu rechnen und sie in hellem Klang und tieferer Harmonie mit ein-
ander zu versöhnen. Der helle Klang ist der vielfältige, lebendige
Aspekt der Oberfläche, die tiefere Harmonie das überall zugrunde
liegende, wenn auch verschieden abgewandelte Schweizerische.
Das Gesetz, dem sie sich unterstellten, liegt nirgends als Schema
obenauf, wird aber in den Teilen und im Ganzen der Ausstellung
wohl überall als ordnendes Prinzip von Ernst und Festlichkeit dank-
bar gespürt und anerkannt.
Für die Darbietung der Ausstellung im Katalog war vorgesehen,
dem Werkverzeichnis eines jeden Ausstellers eine Zusammen-
stellung der entscheidenden Daten für sein Leben und Gesamtwerk
beizugeben, wofür die Unterlagen in dem durch das Zürcher
Kunsthaus unterhaltenen Schweizerischen Künstlerlexikon-Archiv
zur Verfügung standen. Was im Rahmen und zur Zeit der Bundes-
feier noch möglich schien, verboten an der Neige des Jahres die
rasch angeschwollenen Kosten von Druck und Material, die Be-
lastung mit Teuerungszuschlägen und Umsatzsteuer und der be-
hördliche Imperativ zur Sparsamkeit. Ein bloßes Rudiment, die
Notiz über Geburtstag und Geburtsort sowie Bürgerort, wo dieser
nicht mit dem Geburtsort übereinstimmt, konnte bleiben. Sie läßt
den regional interessierten Leser feststellen, wie wenig Aussteller,
zwei Bildhauer und sechs Maler, nach Zürich „zuständig”, d.h.
Zürcher Bürger sind, und wie viele, d. h. drei Bildhauer (von neun)
und zehn Maler (von 31) aus anderen schweizerischen Städten
— Rz —