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Von Gottes- und Menschenrechten.
durch diese eben genannte Steigerung, sowie durch die eigen
artige Verknüpfung von Einzelheiten, von denen jede an sich
betrachtet nichts Märchenhaftes hat, die aber in ihrer Verbin
dung, in ihrer Aneinanderfügung einem märchenhaften Traume
gleichen/
Das Engelskonzert, wo über dem süßen Engel mit dem um
gekehrten Bogen eine Allegorie steht, die ebenfalls geigt, aber
ganz erstarrt ist, dieses Engelskonzert sah ich 1913 in Isenheim.
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Ich kann keine Romane mehr lesen. Immer wieder versuche
ich es, vermag aber dieser übervölkerten, abführenden Kunst
form keinen Geschmack abzugewinnen. Man vernimmt darin stets
zuviel Dinge, von denen der Autor kaum etwas wissen kann.
Es ist ein so bombastischer Aufwand, der zum Teil den exakten
Wissenschaften mehr als dem Dichter gehört. Auch sollte der
Autor den Kopf nicht mit soviel abenteuerlichen Dingen angefüllt
haben als in einem Romane, um den Leser bei guter Laune
zu erhalten, notwendig Vorkommen müssen. Der Autor selbst
sollte ein Roman sein und sich zum Besten geben (wenn nicht
zum Besten halten). Aber die romantisierenden Bücher von
Leuten, die niemals imstande wären zu sein, was sie träumen:
wie mag man’s ertragen?
IX. Die Lehre von der nationalen Ureigentümlichkeit (la germa
nische Urfreiheit) ist ein Naturphilosophem, dem man ebenso
wie den politischen Rassefragen keine übertriebene Wichtigkeit
beilegen sollte. Rubakin bemerkt dazu, daß jene Lehre überhaupt
bei wenig entwickelten Völkern verbreitet ist, die sich stets als
das auserwählte Volk betrachten (solange sie, könnte man er
gänzen, ihrer kulturellen Persönlichkeit noch nicht sicher sind).
Jedes Kind wähnt notwendigerweise, die Schule sei eigens für