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Von Gottes- und Menschenrechten.
läßt dieser durch seine Juristen ein Recht auf Widerstand gegen
den Kaiser konstruieren. Die Theologen, Luther und Melanchthon
hatten dieses Recht vor dem Augsburgischen Handel noch ver
worfen. Die Augustana stellt nur eine Säkularisation der Bischofs
würde durch einige Teilfürsten dar. Sie zeigt nur eine mächtige
Erstarkung des dynastischen Partikularismus. Die staatliche und
kirchliche Rechtlosigkeit des Volkes ist nicht nur die alte ge
blieben, sie ist im Gegenteil in der fühlbarsten Weise verschärft
worden. Denn vorher gab es eine neutrale kirchliche Instanz,
die mit dem Bannstrahl vor Gewalttat und fürstlichem Übermut
schützte.
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17. X. Das Wissen um die Tatsache, daß die natürliche Welt nur
aus Irrtümern besteht, erleichtert es, den schwachen Punkt der
philosophischen Systeme zu finden.
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Einen drolligen Paragraphen 6 (noch vor Artikel I) enthalten
die Grundrechte von 1848. ,Der Staat', so lautet dieser Paragraph,
,beschränkt nicht die Emigrationsfreiheit'. Das besagt alles. Sie
wollen wenigstens flüchten dürfen.
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19.'X. Zur Charakteristik des Romantischen. Auch die Scheinhaftig-
keit im alten Habsburgerreich gehört hierher. Ferdinand Kürem-
berger nennt es ,die österreichische Haus-, Hof- und Staatspflicht:
nicht zu sein, sondern zu scheinen'. Die sächsische ,Reformation'
bewirkte in Deutschland unter Ferdinand II., daß man eine chine
sische Mauer gegen allen Fortschritt überhaupt zog, und daß
sich der an sich schon vorhandene Jenseitszug der katholischen
Länder noch verstärkte. Die Folge ist ein Mißtrauen gegen alles,
was wirklich ist. Das Wirkliche ist der Feind. Menschen, lautet