sind, der Erfolg hat diese Bedenken widerlegt: zeigte diese
zweite Konkurrenz nach der Abklärung, die die erste gebracht
hatte, schon durchweg ein weitaus höheres Niveau als jene,
so erscheint das Endergebnis, da es uns als Frucht dieses
Moser’sche Projekt darbietet, der Opfer an Arbeit und Geld
vollends wert. Das werden nun versöhnt auch die einstigen
Gegner der zweiten Konkurrenz gewiss zugestehen.
Und freudig wie das Projekt begrüsst der Vorstand den
Architekten seiner Wahl. Karl Moser, der Aargauer, ge-
niesst in Zürich Ansehen und Vertrauen. Die Werke, die er
geschaffen in der Schweiz und im Ausland, sie bürgen dafür,
dass er nicht nur bei der Ausarbeitung seines Projektes die
Berücksichtigung verlangenden Wünsche zu befriedigen vermag,
sondern auch, dass das Kunsthaus, das er erstellt, ein Monu-
mentalbau sein wird, dem es weit über Zürich hinaus ‚an
Beachtung nicht fehlen kann.
Der Vorstand hat aus seiner Mitte eine engere Kom-
mission bestellt, bestehend aus den Herren Ulrich, Müller,
Righini und Bavier, die an dem Projekt die wünschenswerten
Abänderungen feststellt und mit Herrn Moser vereinbart. Er
hat, vorbehältlich der Genehmigung der Generalversammlung,
mit Frau Stadtrat Landolt auf Grund dieses Projektes bereits
ein Abkommen getroffen, das die Bedingungen stipuliert, unter
denen sie ihrerseits bewilligt, was am Bauterrain die Kunst-
gesellschaft vom Lindentalgut für die erste Bauperiode bean-
sprucht. Diese erste Bauperiode soll, wie bekannt, das Aus-
stellungs- und Sammlungsgebäude umfassen, während die Erstel-
lung und Umgestaltung der für gesellige Zwecke bestimmten
Räumlichkeiten einer spätern, zweiten Bauperiode vorbehalten
bleiben. Auf Grund dieser Abmachung mit Frau Landolt
sind die Verhandlungen mit dem Stadtrat über den
Abtretungsvertrag eingeleitet worden. Dass auch diese
Verhandlungen zunı guten Ende gelangen werden, dafür be-
steht berechtigte Hoffnung. Ist das geschehen, dann kann der
Vorstand der Kunstgesellschaft zugleich mit dem in allen Teilen
durchgereiften Projekte und dem städträtlichen Vertrag wohl
outen Mutes vor die Generalversammlung treten, wie der