Volltext: Jahresbericht 1903 und Verzeichnis der Mitglieder vom 30. Juni 1904 (1903)

sind, der Erfolg hat diese Bedenken widerlegt: zeigte diese 
zweite Konkurrenz nach der Abklärung, die die erste gebracht 
hatte, schon durchweg ein weitaus höheres Niveau als jene, 
so erscheint das Endergebnis, da es uns als Frucht dieses 
Moser’sche Projekt darbietet, der Opfer an Arbeit und Geld 
vollends wert. Das werden nun versöhnt auch die einstigen 
Gegner der zweiten Konkurrenz gewiss zugestehen. 
Und freudig wie das Projekt begrüsst der Vorstand den 
Architekten seiner Wahl. Karl Moser, der Aargauer, ge- 
niesst in Zürich Ansehen und Vertrauen. Die Werke, die er 
geschaffen in der Schweiz und im Ausland, sie bürgen dafür, 
dass er nicht nur bei der Ausarbeitung seines Projektes die 
Berücksichtigung verlangenden Wünsche zu befriedigen vermag, 
sondern auch, dass das Kunsthaus, das er erstellt, ein Monu- 
mentalbau sein wird, dem es weit über Zürich hinaus ‚an 
Beachtung nicht fehlen kann. 
Der Vorstand hat aus seiner Mitte eine engere Kom- 
mission bestellt, bestehend aus den Herren Ulrich, Müller, 
Righini und Bavier, die an dem Projekt die wünschenswerten 
Abänderungen feststellt und mit Herrn Moser vereinbart. Er 
hat, vorbehältlich der Genehmigung der Generalversammlung, 
mit Frau Stadtrat Landolt auf Grund dieses Projektes bereits 
ein Abkommen getroffen, das die Bedingungen stipuliert, unter 
denen sie ihrerseits bewilligt, was am Bauterrain die Kunst- 
gesellschaft vom Lindentalgut für die erste Bauperiode bean- 
sprucht. Diese erste Bauperiode soll, wie bekannt, das Aus- 
stellungs- und Sammlungsgebäude umfassen, während die Erstel- 
lung und Umgestaltung der für gesellige Zwecke bestimmten 
Räumlichkeiten einer spätern, zweiten Bauperiode vorbehalten 
bleiben. Auf Grund dieser Abmachung mit Frau Landolt 
sind die Verhandlungen mit dem Stadtrat über den 
Abtretungsvertrag eingeleitet worden. Dass auch diese 
Verhandlungen zunı guten Ende gelangen werden, dafür be- 
steht berechtigte Hoffnung. Ist das geschehen, dann kann der 
Vorstand der Kunstgesellschaft zugleich mit dem in allen Teilen 
durchgereiften Projekte und dem städträtlichen Vertrag wohl 
outen Mutes vor die Generalversammlung treten, wie der
	        
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