VORWORT DES PRÄSIDENTEN
Liebe Mitglieder der Zürcher Kunstgesellschaft,
Sehr geehrte Damen und Herren
Das Jahr 1988 darf zu den erfolgreichen in der
Geschichte der Zürcher Kunstgesellschaft gezählt werden.
Erneut konnte die Besucherfrequenz gesteigert werden,
und die Zahl der Mitglieder hat mit 14 243 einen noch nie
erreichten Höchststand erreicht.
Zu den erfreulichsten Aspekten des Berichtsjahres
gehört allerdings der bedeutende Sammlungszuwachs. Da
eine Reihe von Schenkungen aus Anlass des 1987 began-
genen 200-Jahr-Jubiläums der Kunstgesellschaft erst im
Berichtsjahr erfolgte, ist erneut von einem aussergewöhn-
lichen Wachstum zu berichten. Die Reichhaltigkeit der
Neueingänge erlaubte es, diese im grossen Ausstellungssaal
zu präsentieren; am 10. Mai 1988 vereinigte ein Buffet-
Diner in der Ausstellung alle Gönner und Schenkgeber des
Jubiläumsjahres und bot dem Stadtpräsidenten sowie dem
Schreibenden und dem Direktor des Kunsthauses die
gern genutzte Möglichkeit, angesichts von so viel Gross-
zügigkeit zu danken. Zwei Ankäufe der Kunstgesellschaft
gerieten in den Medien in Anbetracht ihrer Preise (Twom-
bly, Newman) derart ins Rampenlicht, dass wir beinahe
etwas bedauerten, dass die zahlreichen Geschenke, die
wertmässig diese beiden Ankäufe bei weitem übertreffen,
und auch weitere, wenig spektakuläre eigene Erwerbungen
unserer Ansicht nach zu wenig Beachtung fanden. Es
muss an dieser Stelle aber auch festgehalten werden, dass
das Bild «The Moment II» von Barnett Newman ohne
Inanspruchnahme des Sammlungsfonds ausschliesslich
mit Mitteln erworben werden konnte, die uns von pri-
vater Seite zugekommen sind.
Während im letzten Jahresbericht an dieser Stelle
von «berechtigter Hoffnung» gesprochen werden konnte,
dass den neuen Subventionsverträgen von seiten des
Gemeinderates zugestimmt wird, so ist ein Jahr später
festzustellen: zwar hat das städtische Parlament dieses
Geschäft in positivem Sinn verabschiedet — eine alle in
Frage kommenden Instanzen durchlaufende Beschwerde
verunmöglicht es aber im gegenwärtigen Zeitpunkt, ein
Datum des Inkrafttretens der Vertragswerke zu nennen;
sie ist gegenwärtig beim Bundesgericht in Lausanne
pendent.
Als längerfristiges Traktandum wird uns auch in den
kommenden Jahren die bereits wiederholt erwähnte Sa-
nierung der Kunsthausliegenschaften beschäftigen. Wich-
tige Weichenstellungen sind 1988 erfolgt. Eine wesentliche
Erhöhung des jährlichen Beitrags der Stadt Zürich an die
Eigentümerin der Liegenschaft, die Stiftung Zürcher
Kunsthaus, erlaubt es dieser nun, dringende Unterhalts-
massnahmen an die Hand zu nehmen. In diesem Sinne
werden 1989 die alten Sandsteinfassaden sowie die gross-
flächigen Glasdächer der Gebäulichkeiten von 1910 und
1925 repariert. Im gleichen Jahr wird vom Bauamt II der
Stadt Zürich unter eingeladenen Architekten eine Projekt-
studie zur Sanierung und eventuellen Erweiterung des
gesamten Gebäudekomplexes in Auftrag gegeben.
Es liegt mir daran, allen Freunden und Gönnern des
Kunsthauses herzlich zu danken. Grosser Dank gebührt
der Vereinigung Zürcher Kunstfreunde, welche im Be-
richtsjahr eine substantielle Beitragserhöhung beschlossen
hat, die es — abgesehen von vermehrten Mitteln für An-
käufe — ermöglicht, dass alle Mitglieder dieser Gönner-
vereinigung nunmehr auch unserer Gesellschaft an-
gehören. Den Behörden von Kanton und Stadt Zürich
sowie den Mitgliedern des kantonalen und städtischen
Parlamentes danke ich für grosses Verständnis und stets
fruchtbare Zusammenarbeit. Ein besonderer Dank ge-
bührt schliesslich meinen Kolleginnen und Kollegen im
Vorstand, den Mitgliedern der Kommissionen sowie der
Direktion und allen Mitarbeitern des Kunsthauses.
Dr. Thomas W. Bechtler