Volltext: Die Flucht aus der Zeit

Von Gottes- und Menschenrechten. 
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das religiöse und kirchliche Leben in der Gesellschaft abspielt 
und da die Religion ohne Zweifel einen höheren Rang einnimmt 
als die bloße Natur, so ist, wenn schwere Konflikte vermieden 
und alle Kräfte einer Nation gesammelt werden sollen, vorauszu 
sehen, daß um die Gottesrechte demnächst ein ebensolcher Streit 
entbrennen wird, wie er einmal um die Menschenrechte geführt 
wurde und heute noch tobt. Die Aufklärung hatte ihre Zeit und 
man wird sie aus der Geschichte nicht streichen können; aber 
sie ist nicht der einzige modus vivendi. Seien wir auch nicht hypo- 
krit. Verlangen wir nicht die Taube, ehe wir den Sperling haben. 
Wie die Dinge heute liegen, muß man eher eine reinlichere Schei 
dung von Kirche und Staat verlangen, als eine engere Verbindung. 
* 
Nach Mignet datiert der Liberalismus von den drei Neins her, 15. X.. 
die Luther zum Legaten, zum Papst und zum Kaiser sagte. Das 
ist nur, was im Ausland von der politischen Reformation bekannt 
und populär geworden ist. In der inneren Politik stellt sich die 
Sache wesentlich anders dar. ln der „Augsburgischen Konfession“, 
die noch Hegel als die Magna Carta der Protestanten bezeichnet, 
ist von Volksrechten überhaupt nicht die Rede. Nur ein landes 
herrlicher Individualismus ist darin begründet. Nach Luthers aus 
drücklicher Verwahrung gehört der gemeine Mann, der Bauer mit 
Leib und Seele seinem Herrn, und noch zur Zeit der Gegenrefor 
mation gibt es in Konfessionskrisen nur Fürstenentscheide. Die 
Untertanen werden katholisch oder evangelisch, je nachdem der 
Fürst sich entscheidet. Nur von Rechten der Landesfürsten gegen 
über dem Papst ist in der Augustana die Rede; sogar von diesen 
Rechten sehr spärlich, und eigentlich nur implizite dadurch, daß 
einige Landesfürsten die theologische Revolte in gefaßter Form 
dem Kaiser vorlegen. Erst nach Verabschiedung des Reichstags 
und Verkündung des Bannes über den sächsischen Kurfürsten
	        
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