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wurde, nebst kurzen biographischen Notizen über die Präsi-
denten der Gesellschaft seit 1803. 12 Abbildungen, meist in
Chromodruck (durch Orell Füssli & Co. hergestellt), und ver-
schiedene Textvignetten illustrirten die Publication.
Um 1 Uhr versammelten sich Mitglieder und Gäste im
schön geschmückten und von freundlichen Herbstsonnenstrahlen
erhellten Gesellschaftssaale zum Festmahl, das sich sehr fröhlich
gestaltete und natürlich mit allerlei Reden und Musikauffüh-
rungen gewürzt ward. Herr F. O. Pestalozzi begrüsste als
Vice-Präsident die Ehrengäste; der Vertreter der Regierung,
Herr Erziehungsdirektor Grob, überreichte der Gesellschaft, mit
freundlicher Anerkennung ihres Wirkens, einen silbernen Pokal;
Herr Stadtrath Pestalozzi brachte dem, leider aus Gesundheits-
rücksichten abwesenden, Präsidenten ein Hoch und manch’
anderes gute Wort folgte nach. Abends um 7 Uhr vereinigte
man sich sodann im Hotel Bellevue zu einer gemeinsamen
Feier mit den Mitgliedern des Zürcherischen Kunstvereins, wobei
Martin Usteri's wohlbekanntes Gedicht, „de Herr Heiri“, von
einem Mitglied dramatisirt und durch einen Prolog eingeleitet,
zur Aufführung kam. Beim Abendessen begrüsste Herr Pestalozzi-
Wiser in scherzhafter aber des Salzes nicht ermangelnder Rede
den Kunstverein als die Reserve der Künstlergesellschaft und
Herr Prof., G. Mever von Knonau sprach den Verfassern der
Festschrift seinen Dank aus, worauf dann der übliche, bis in den
Morgen sich hinausziehende Festreigen die schöne Feier be-
schloss.
Zürcherischer Kunstverein. Der eben genannte zur
finanziellen Unterstützung der Bestrebungen der Künstlergesell-
schaft berufene Zürcherische Kunstverein hat übrigens auch
in diesem Jahre redlich mitgeholfen, nicht nur Feste zu feiern,
sondern auch durch seine Mittel zur Unterstützung der Kunst-
interessen in unserer Vaterstadt beizutragen.
Im Berichtsjahre zählte er 393 Mitglieder mit 435 Aktien
(was gegenüber dem Vorjahr eine Abnahme von 11 Mitgliedern
mit 11 Aktien bedeutet), deren Betrag ä Fr. 10. per Aktie mit
Fr. 4350 einbezahlt und wie folgt vertheilt worden ist: