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wie unter Ludwig- XIV. in Frankreich; das heißt, der
Adel setzte dem König- in Berlin keinen bewaffneten
Widerstand mehr entgegen und erkannte seine Sou
veränität an. Im übrigen aber waren die Hoheitsrechte
der Adeligen in jedem (Sinne unbegrenzt. Jeder „Jun
ker“ saß auf seinem „Dominium“ wie ein kleiner
König, der, wenn er sich auch als Vasall des Königs
in Berlin betrachtete, ihn doch im Grunde nur als den
„Ersten unter gleichen“ behandelte.
Friedrich Wilhelm I., der eigentliche Gründer der
preußischen Hausmacht, war der erste (und bisher
einzige) preußische König, der gegen die Hartköpfig
keit und Eigenbrödelei seines Adels einen energischen
und prinzipiellen Kampf aufnahm. Die Mitregent
schaft der Junker war seinem absoluten Herrschafts
gefühl ein Greuel. Darum erklärte er ihnen bei einer
Vorstellung* im Jahre 1717 rundweg, daß „die Junckers
ihre Autorität wird ruiniert werden. Ich aber stabi-
liere die souverainete wie einen rocher von bronze.“
Bei einer anderen Gelegenheit (Insturuktion an das
Generaldirektorium vom 20. Dezember 1722) sagte er
in demselben Sinne: „Wir sind doch der Herr und
König und können tun, was wir wollen.“
Hier wie überall zeichnete sich Friedrich Wil
helm I. durch eine unbedingte Rücksichtslosigkeit aus.
Die „lieben Getreuen“ mußten fortan die Zentral- und
Provimzialverwaltung dem königlichen Beamtentum
überlassen, dessen Rekrutierung damals noch ziem
lich bürgerlich war. Die „Junckers ihre Autorität“
wurde so energisch „ruiniert“, daß sie sich zuletzt nur
noch auf die sogenannten Kreisstände und die Patri-
Inonialverwaltung des flachen Landes erstreckte. Und
selbst hier noch sorgte die harte Faust Friedrich Wil
helms I. dafür, daß die junkerliche Alleinherrschaft
auf den Kreistagen durch Beamte als Vertreter des
staatlichen Domänenbesitzes allmählich eingeengt
wurde.
Die Junker unter Friedrich II.
Sein Nachfolger Friedrich II., genannt der Große,
fuhr auf diesem Wege (leider) nicht fort. Es 'klingt