Volltext: Almanach der Freien Zeitung (1918)

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rechtes aller Nationen kann sich ihre wahre Frei 
heit nnd Brüderlichkeit, der Weltfrieden und die 
Wahre Menschlichkeit entwickeln.“ 
Wir heute noch den Prinzipien unserer Vorgänger 
getreuen Abgeordneten der tschechischen Nation, be 
grüßen mit Freude die Tatsache, daß gegenwärtig alle 
demokratischen, neutralen oder kriegführenden Staaten 
diese Freiheit der Nationen, über ihr Schicksal selbst 
zu entscheiden, als die Garantie für einen allgemeinen 
dauerhaften Frieden betrachten. Das neue, einen all 
gemeinen Frieden erstrebende Kußland hat als eine 
der Hauptfriedensbedingungen das Selbstbestimmungs- 
reoht der Völker aufgestellt und erklärt, daß diese 
selbst darüber zu entscheiden haben, ob sie einen un 
abhängigen Staat oder mit anderen Nationen zusam 
men eine Staatseinheit bilden wollen. 
Trotzdem hat der Vertreter Oesterreich-Ungarns 
im Namen des Vierbundes erklärt, daß die Frage des 
Selbstibestimmungsrechtes in Bezug auf diejenigen 
Völker, die bis jetzt kein unabhängiges Leben als 
Staat fristeten, in jedem dieser Staaten auf verfas 
sungsmäßigem Wege geregelt werden müsse. Wir be 
trachten es deshalb für unsere Pflicht, im Namen der 
tschechischen Nation zu erklären, daß diese Auf 
fassung des Vertreters Oesterreich-Ungarns nicht die 
unsrige ist, im Gegenteil, wir haben in allen unseren 
Erklärungen und Motionen gegen eine solche Aus 
legung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker 
protestiert, da angesichts der unzähligen und bitteren 
Erfahrungen der Vergangenheit sie gleichbedeutend 
ist mit der direkten Negierung dieses Grundsatzes. 
Wir beklagen uns bitter darüber, daß unsere Nation 
ihrer staatlichen Souveränität beraubt wurde, daß ihr 
andererseits durch das auf künstliche Weise kombi 
nierte Wahlgesetz das Selbstbestimmungsreeht ent 
zogen und der deutschen Minderheit und deutschen 
zentralistischen Bureaukratie als Beute ausgeliefert 
worden ist. Der slowakische Zweig unserer Nation 
war das Opfer der magyarischen Brutalität und un 
verbesserlicher Vergewaltigungen in einem Staat, der 
mit seinem konstitutionellen Anstrich dasjenige Land
	        
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