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rechtes aller Nationen kann sich ihre wahre Frei
heit nnd Brüderlichkeit, der Weltfrieden und die
Wahre Menschlichkeit entwickeln.“
Wir heute noch den Prinzipien unserer Vorgänger
getreuen Abgeordneten der tschechischen Nation, be
grüßen mit Freude die Tatsache, daß gegenwärtig alle
demokratischen, neutralen oder kriegführenden Staaten
diese Freiheit der Nationen, über ihr Schicksal selbst
zu entscheiden, als die Garantie für einen allgemeinen
dauerhaften Frieden betrachten. Das neue, einen all
gemeinen Frieden erstrebende Kußland hat als eine
der Hauptfriedensbedingungen das Selbstbestimmungs-
reoht der Völker aufgestellt und erklärt, daß diese
selbst darüber zu entscheiden haben, ob sie einen un
abhängigen Staat oder mit anderen Nationen zusam
men eine Staatseinheit bilden wollen.
Trotzdem hat der Vertreter Oesterreich-Ungarns
im Namen des Vierbundes erklärt, daß die Frage des
Selbstibestimmungsrechtes in Bezug auf diejenigen
Völker, die bis jetzt kein unabhängiges Leben als
Staat fristeten, in jedem dieser Staaten auf verfas
sungsmäßigem Wege geregelt werden müsse. Wir be
trachten es deshalb für unsere Pflicht, im Namen der
tschechischen Nation zu erklären, daß diese Auf
fassung des Vertreters Oesterreich-Ungarns nicht die
unsrige ist, im Gegenteil, wir haben in allen unseren
Erklärungen und Motionen gegen eine solche Aus
legung des Selbstbestimmungsrechtes der Völker
protestiert, da angesichts der unzähligen und bitteren
Erfahrungen der Vergangenheit sie gleichbedeutend
ist mit der direkten Negierung dieses Grundsatzes.
Wir beklagen uns bitter darüber, daß unsere Nation
ihrer staatlichen Souveränität beraubt wurde, daß ihr
andererseits durch das auf künstliche Weise kombi
nierte Wahlgesetz das Selbstbestimmungsreeht ent
zogen und der deutschen Minderheit und deutschen
zentralistischen Bureaukratie als Beute ausgeliefert
worden ist. Der slowakische Zweig unserer Nation
war das Opfer der magyarischen Brutalität und un
verbesserlicher Vergewaltigungen in einem Staat, der
mit seinem konstitutionellen Anstrich dasjenige Land