Volltext: Schweizerische Städtebau-Ausstellung Zürich 1928

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kommen die Privatbauten auf Bestellung. Das genossenschaft 
liche Bauen vermag noch keinen Einfluss auf das Bauwesen im 
allgemeinen auszuüben. Es ist auch hervorzuheben, dass sich das 
Erbbaurecht nur mühsam einbürgert und nur dort zur Anwen 
dung kommt, wo die Gemeinde beteiligt ist und die banktech 
nischen Schwierigkeiten behebt. Das heutige Stadtbild lässt sich 
wie folgt skizzieren: Dem Kern der Altstadt, die am Fusse der 
steilen Berglehne liegt, vorgelagert, dehnt sich die neue Stadt in 
regelmässigen Formen in der Ebene aus. Der Mittelpunkt ver 
wandelt sich langsam in ein reines Geschäftsviertel von aller 
dings beschränkter Ausdehnung. Das mehrgeschossige Wohn- 
und Geschäftshaus, sowie das mehrgeschossige reine Wohnhaus 
in geschlossener Ordnung bilden die Hauptmasse, Um diese 
eigentliche Stadt liegen zerstreut und zum Teil voneinander 
unabhängig die reinen Wohnsiedelungen: Vingelz, Bözingen, 
Mett, Linde, Mühlefeld. Die Bauten stehen dort in zerstreuter 
Ordnung auf Grund eines ziemlich lockeren Planes. Erst die zu 
nehmende Ueberbauung wird die grossen Lücken, die noch zwi 
schen den einzelnen Gliedern der Stadt bestehen, ausfüllen. Die 
gesamte bauliche Entwicklung zeigt ein deutliches Streben nach 
lockerer Bebauung in den Wohnquartieren einerseits und nach 
Zentralisierung in den Geschäftsquartieren andererseits. Diese 
Bewegung vollzieht sich ausserhalb des Einflusses der geltenden 
Bauordnung. Deren Bestimmungen sind mehr baupolizeilicher 
Art, und wenn ihre städtebauliche Unzulänglichkeit nicht mehr 
Unheil gestiftet hat als es tatsächlich der Fall ist, so verdankt es 
die Stadt der Weiträumigkeit und bis zu einem gewissen Grade 
der Grosszügigkeit der ersten Baulinienpläne. Ein neues Bau 
reglement, das den neuzeitlichen Bestrebungen im Städtebau 
Rechnung zu tragen sucht, und namentlich eine Zonenbauord 
nung einführen wird, steht in Beratung. 
Felix Villars, Stadtgeometer
	        
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