23
kommen die Privatbauten auf Bestellung. Das genossenschaft
liche Bauen vermag noch keinen Einfluss auf das Bauwesen im
allgemeinen auszuüben. Es ist auch hervorzuheben, dass sich das
Erbbaurecht nur mühsam einbürgert und nur dort zur Anwen
dung kommt, wo die Gemeinde beteiligt ist und die banktech
nischen Schwierigkeiten behebt. Das heutige Stadtbild lässt sich
wie folgt skizzieren: Dem Kern der Altstadt, die am Fusse der
steilen Berglehne liegt, vorgelagert, dehnt sich die neue Stadt in
regelmässigen Formen in der Ebene aus. Der Mittelpunkt ver
wandelt sich langsam in ein reines Geschäftsviertel von aller
dings beschränkter Ausdehnung. Das mehrgeschossige Wohn-
und Geschäftshaus, sowie das mehrgeschossige reine Wohnhaus
in geschlossener Ordnung bilden die Hauptmasse, Um diese
eigentliche Stadt liegen zerstreut und zum Teil voneinander
unabhängig die reinen Wohnsiedelungen: Vingelz, Bözingen,
Mett, Linde, Mühlefeld. Die Bauten stehen dort in zerstreuter
Ordnung auf Grund eines ziemlich lockeren Planes. Erst die zu
nehmende Ueberbauung wird die grossen Lücken, die noch zwi
schen den einzelnen Gliedern der Stadt bestehen, ausfüllen. Die
gesamte bauliche Entwicklung zeigt ein deutliches Streben nach
lockerer Bebauung in den Wohnquartieren einerseits und nach
Zentralisierung in den Geschäftsquartieren andererseits. Diese
Bewegung vollzieht sich ausserhalb des Einflusses der geltenden
Bauordnung. Deren Bestimmungen sind mehr baupolizeilicher
Art, und wenn ihre städtebauliche Unzulänglichkeit nicht mehr
Unheil gestiftet hat als es tatsächlich der Fall ist, so verdankt es
die Stadt der Weiträumigkeit und bis zu einem gewissen Grade
der Grosszügigkeit der ersten Baulinienpläne. Ein neues Bau
reglement, das den neuzeitlichen Bestrebungen im Städtebau
Rechnung zu tragen sucht, und namentlich eine Zonenbauord
nung einführen wird, steht in Beratung.
Felix Villars, Stadtgeometer